<BR /> Der Verkehrsunfall hatte sich im April 2019 ereignet. Der Fahrer eines ausländischen Sattelschleppers, der Richtung Süden fuhr, hatte die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und einen Pkw, der beim Überholen war, gerammt. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Auto gegen einen vor dem Sattelschlepper fahrenden Lkw geschleudert, blieb teilweise eingeklemmt und wurde mitgeschleift. <BR /><BR />Die beiden Insassen – ein Urlauberpaar aus Deutschland – wurden schwer verletzt. Zuerst im Bozner Spital behandelt, wurden sie bald in ihre Heimat verlegt. Der Lenker (64) musste noch einmal operiert werden, doch er starb rund einen Monat nach dem Unfall. <BR /><BR /> Seine Hinterbliebenen strebten eine außergerichtliche Einigung an, doch diese kam nicht zustande. Vertreten von der Bozner Anwaltskanzlei Wenter & Marsico, erhoben sie Klage gegen das gesamtstaatliche Kfz-Versicherungsbüro im internationalen Verkehr (UCI). Dieses stellt nicht nur die sogenannte Grüne Karte aus, es kümmert sich auch um die Abwicklung und den Schadenersatz bei Verkehrsunfällen, die in Italien durch ein in einem anderen Staat zugelassenes Fahrzeug verursacht werden. <BR /><BR />Der materielle Schaden, den die Beifahrerin und Ehefrau des 64-Jährigen erlitten hatte, war bereits im Vorfeld gänzlich abgegolten worden. Doch beim Angehörigenschmerzensgeld legte sich das UCI quer. <BR /><BR />Es argumentierte, dass Lenker und Beifahrerin eine Mitschuld an dem Unfall trügen. Auch wurde bezweifelt, dass sie angeschnallt gewesen seien. Mehr noch: Man müsse die schweren Vorerkrankungen des 64-Jährigen berücksichtigen. Bei der Bemessung eines möglichen Angehörigenschadenersatzes sei deshalb zu bedenken, dass er wohl eine verkürzte Lebenserwartung gehabt hätte. <BR /><BR />Doch der Unfallbericht der Straßenpolizei Sterzing widerlegte die Rekonstruktion des UCI: Pkw-Lenker und Beifahrerin seien sehr wohl angeschnallt gewesen, Unfallverursacher sei einzig und allein der Fahrer des Sattelschleppers gewesen. Dieser hatte selbst eingeräumt, müde gewesen zu sein. Wie Zivilrichter Simon Tschager in seinem Urteil unterstreicht, habe der Pkw-Lenker gar keine Chance gehabt, auszuweichen.<BR /><BR />Rechtsmedizinerin Dr. Giovanna Zanirato, die der Richter als Amtssachverständige eingesetzt hatte, entkräftete dann auch die restlichen Argumente: Der Tod des 64-Jährigen sei sehr wohl durch die Verletzungen, die er beim Unfall erlitten hatte, verursacht worden. Sein prekärer Gesundheitszustand allein hätte nicht zu einem tödlichen Verlauf geführt. <BR /><BR />Der Verlust eines geliebten Menschen kann zwar nicht mit Geld aufgewogen werden – nichtsdestotrotz sind Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen genau geregelt, und zwar durch die Mailänder Tabelle. Die Innigkeit des Naheverhältnisses zwischen Unfallopfer und den einzelnen Hinterbliebenen ist dabei ein wichtiges Kriterium. <BR /><BR /> Nach der Anhörung von Zeugen stellte der Richter fest, dass diese Innigkeit bei zwei Verwandten normal, bei zwei weiteren besonders hoch gewesen sei – was sich in der Höhe des Angehörigenschmerzensgeldes niederschlug. Insgesamt sprach Richter Tschager den vier Hinterbliebenen über 1,1 Mio. Euro zu, das UCI muss den Klägern auch die Verfahrenskosten von 51.000 Euro rückerstatten. Das Urteil ist rechtskräftig.