Die Eigentümer müssen die Fassaden auf eigene Kosten säubern. <BR /><BR /><BR /><i>Von Michael Fink</i><BR /><BR /><BR />Die Bushaltestelle am Matteottiplatz wurde erst vor wenigen Tagen fertiggestellt, aber bislang unbekannte Graffiti-„Künstler“ haben sich auf einer der Wände bereits verewigt. Das jüngste sinnlose Gekritzel steht für ein Problem, gegen das man in Bozen seit Jahren erfolglos ankämpft. In Sachen Matteottiplatz hat die Gemeinde Anzeige gegen Unbekannt erstattet. <BR /><BR />Problematisch ist die Situation auch in der Altstadt. Dort gibt es quasi keinen Müllkübel und keinen Stromkasten, der nicht irgendwie besprüht wäre. In der Wanger-, Rauschertor- und Franziskanergasse oder Vintlerstraße kommt man sich mittlerweile vor wie in einem heruntergekommenen Vorort einer Millionenmetropole: Besprühte Hauswände, so weit das Auge reicht. <BR /><BR /><embed id="dtext86-48743526_gallery" /><BR /><BR /><BR /><b>Eigentümer müssen Fassaden auf eigene Kosten säubern</b><BR /><BR />„Es ist wirklich ein desolater Anblick“, sagt Angelika Huber, die Koordinatorin von „BZHeartbeat“. Die Genossenschaft setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr 2016 für eine Aufwertung der Stadt ein; dazu gehört auch das Erscheinungsbild. „Es braucht ein Projekt“, regt Huber an; zwischen Gemeinde und Hauseigentümern, auch die Genossenschaft würde mitarbeiten. Die Privaten sind dazu verpflichtet, ihre Fassaden auf eigene Kosten zu säubern. Unter den Lauben habe es laut Huber einen Fall gegeben, „da hat sich die Eigentümerin nicht darum gekümmert. Nach 2 Monaten wurde die Gemeinde dann aktiv.“ Mitarbeiter der Energie- und Umweltbetriebe SEAB sind angerückt, haben die Wand gesäubert und die Kosten der Besitzerin in Rechnung gestellt.<BR /><BR /><BR /><b>Profi-Sprüher sind nicht glücklich über Schmierereien</b><BR /><BR /><BR />Auch Grünen-Gemeinderat Tobias „Tobe“ Planer ist das Graffiti-Problem bereits ins Auge gestochen. Er kennt sich in der Szene bestens aus, organisiert Kurse usw. „Ich weiß, dass diese Schmierereien ein großes Ärgernis sind“, sagt er. Im Kreise der Profi-Sprüher ist man ob der unbekannten Schmierfinken gar nicht glücklich, da sie die ganze Szene in Verruf bringen. „Es sind sogenannte Tags, die von den Unbekannten gesprüht werden. Das ist eine Art Markierung des Reviers.“ <BR /><BR />Wer die Übeltäter sind, wisse er nicht. „Zu unserer Gemeinschaft gehören sie sicher nicht“, erklärt Planer. Bei manchen sieht man, dass Könner mit der Sprühdose hantierten, beim Großteil waren aber Dilettanten am Werk. „Schön ist etwas anderes und das ist einfach ärgerlich“, meint er. <BR /><BR /><embed id="dtext86-48745176_quote" /><BR /><BR /><BR />Tourismusstadträtin Johanna Ramoser kann ein Lied davon singen. Sie ist sozusagen von Amts wegen für ein sauberes Erscheinungsbild der Stadt zuständig. „Seit jeher setze ich mich dafür ein, unabhängig von meinem derzeitigen Amt“, sagt sie. Es sei Zeit, die Sache anzugehen. „Was die Stromkästen betrifft, habe ich das Verkehrsamt aufgefordert, sich mit der Alperia in Verbindung zu setzen. Es wäre wünschenswert, wenn sich die Landesenergiegesellschaft um die Säuberung der Stromkästen kümmert“, sagt Ramoser. <BR /><BR />Bei den beschmierten Hauswänden brauche es ein Konzept. „Es ist dringend. Wie wir das Problem angehen könnten, ist aber noch unklar. Ich werde dieses Thema mit den Kollegen im Stadtrat so schnell wie möglich besprechen.“ <BR /><BR />Den illegalen Sprühern ist nur sehr schwer beizukommen. „Werden sie nicht auf frischer Tat ertappt, dann haben wir da so gut wie keine Chance“, sagt der Vizekommandant der Bozner Stadtpolizei, David Barbacovi. Angezeigt würden derartige Taten eher selten. <BR /><BR /><b>Strafen reichen bis zu 10.000 Euro und 2 Jahren Haft</b><BR /><BR />Barbacovi weist darauf hin, dass der Artikel 639 des Strafgesetzbuchs eine klare Sprache spricht. Wer bewegliches oder unbewegliches Eigentum anderer verunstaltet, wird auf Antrag des Geschädigten mit einer Geldstrafe bis zu 103 Euro belegt. „Unterschieden wird auch zwischen historischen Gebäuden und Denkmälern. In so einem Fall müssen Ermittlungen von Amts wegen eingeleitet werden“, erklärt er. Es droht eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu einem Jahr. Die Geldstrafe kann von 1000 bis 3000 Euro reichen. Im Wiederholungsfall reicht die Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 2 Jahren und es ist eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro vorgesehen. Verhandelt werden derartige Fälle vor dem Friedensgericht.