Maske, Abstand, Grüner Pass, Desinfektion: Wo Menschen zusammenkommen, sind nach wie vor die Corona-Bestimmungen zu beachten. <BR /><BR /><BR /><BR /><b>1. Sicherheitsabstand von einem Meter</b><BR /><BR />Auf Versammlungen und Sitzungen, Tagungen und Kongresse, welche in Präsenz abgehalten werden, ist sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen stets ein zwischenmenschlicher Sicherheitsabstand von einem Meter einzuhalten. Das Verhältnis, eine Person auf je 5 Quadratmetern gilt hierbei nicht.<BR /><BR /><BR /><b>2. Von Sitzreihe zu Sitzreihe mindestens 80 Zentimeter</b><BR /><BR /> Die Entfernung zwischen den Stuhlreihen, von Rückenlehne zu Rückenlehne, muss mindestens 80 Zentimeter betragen.<BR /><BR /><BR /><b>3. Maskenpflicht in geschlossenen Räumen</b><BR /><BR />In geschlossenen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dasselbe gilt auch bei Veranstaltungen im Freien, sollte der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden können. Davon ausgeschlossen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.<BR /><BR /><BR /><b>4. Allerorts unbedingt Hände desinfizieren</b><BR /><BR />In geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen muss die Desinfektion der Hände immer möglich sein.<BR /><BR /><BR /><b>5. Regelmäßig die Fenster öffnen und gut lüften</b><BR /><BR />Sofern möglich, müssen die Räumlichkeiten regelmäßig gelüftet werden und auch sonst ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet werden.<BR /><BR /><BR /><b>6. Klare Regeln für einen geordneten Zutritt</b><BR /><BR />Betreiber von öffentlich zugänglichen Räumen legen Zugangsregeln fest, um eine Menschenansammlung im gesamten Gebäude – vor allem in Gängen, Treppenhäusern u.a., wo der Sicherheitsabstand nicht immer gewährt werden kann – und auf dem gesamten Gelände zu vermeiden. <BR /><BR /><BR /><b>7. Im Freien Grüner Pass für Veranstalter und Teilnehmer</b><BR /><BR />Organisierte, öffentlich zugängliche Veranstaltungen dürfen im Freien auf abgegrenzten Flächen nach Vorweis des Grünen Passes stattfinden. Über einen solchen müssen Teilnehmer und Organisatoren verfügen. Der Ein- und Ausgang der Personen wird mit Hilfe von Leitsystemen, Ordnungspersonen und eventuellen Vormerksystemen so geregelt, dass die Sicherheitsabstände zwischen den Personen jederzeit eingehalten werden können.<BR /><BR /><BR /><b>8. Schanktätigkeit: Essen im Stehen mit Sicherheitsabstand</b><BR /><BR /> Die Verabreichung von Speisen und Getränken bei organisierten öffentlich zugänglichen Veranstaltungen erfolgt gemäß den für den Gastronomiebereich vorgesehenen Regeln: Zwischen den Personen muss mindestens ein Meter Abstand sein und nur am Tisch darf die Maske abgenommen werden.<BR />