„Anstatt uns zu helfen, wurden uns Steine in den Weg gelegt“, zeigen sich Sohn und Vater verwundert, wie man mit einem Patienten, der über 40 Jahre Sozialabgaben geleistet hat, so umgehen kann. Der Mutter bzw. Ehefrau wurde vor rund 2 Jahren eine neurologische Krankheit diagnostiziert. Der motorische Verfall wurde vorausgesagt. Eine 100-prozentige Invalidität und die dritte Pflegestufe sind der Frau heute bescheinigt.<BR /><BR />Nach einem Sturz mit folgendem Kurzzeitpflege-Aufenthalt war der Familie klar, dass sie für die weitere Pflege der Mutter zu Hause einen Treppenlift braucht. Das Schlafzimmer liegt im ersten Stock, Küche und Wohnzimmer in Parterre. Mitte Jänner ließen sie sich vom Hausarzt das ärztliche Zeugnis dafür ausstellen. Dieses wurde beim Gesundheitssprengel eingereicht und nahm dann einen langen Weg – mit x-Nachfragen der Antragsteller – über die Rechtsmedizin bis zur Abteilung Ergotherapie, welche den Treppenlift genehmigen sollte. „Hätten wir nicht auf eigene Faust einen montieren lassen, wären wir bis heute ohne“, erzählt die Familie resigniert. <h3> Wochenlang passierte nichts</h3>Sie hatte parallel zum Ansuchen eine lokale Treppenliftfirma kontaktiert. Diese stellte bei einem Hausbesuch fest, dass aufgrund der Beschaffenheit der Treppe nur ein Treppenlift in Frage komme, und bestätigte das auch dem Sanitätsbezirk. Nichtsdestotrotz bestand dieser am Telefon – über einem Monat nach Einreichen des Gesuchs – auf die Installation einer Treppenraupe aus dem eigenen Magazin. Wieder vergingen Woche, in denen nichts passierte. <BR /><BR />„Als uns die Firma mitteilte, dass es wieder eine staatliche Förderung für den Einbau von Treppenliften gibt, haben wir einen bestellt“, erzählt die Familie. Seit 2. Mai ist er in Betrieb. <BR /><BR />„Die Frechheit ist, dass uns am 11. September eine Firma aus dem Pustertal mitgeteilt hat, dass sie bei uns im Auftrag des Sanitätsbezirkes einen Treppensteiger montieren soll“, schüttelt der Sohn ungläubig den Kopf. Der erste angebotene hatte sich als „irreparabel, weil zu alt und zu verbraucht“ herausgestellt.<h3> „Sehr belastend“</h3>Was, wenn sich nach über 7 Monaten des Wartens, gezeigt hätte, dass – wie vom Fachmann bestätigt – ein Treppensteiger nicht funktioniert. Hätten wir dann wieder so lange warten müssen, fragt sich die Familie, die die Situation ingesamt als sehr belastend erlebt hat. <BR /><BR />Obwohl nicht in einem Pflegeberuf tätig, übernimmt sie nachts und an den Wochenenden die Pflege der Mutter, damit 2 Badante frei nehmen können. „Wir haben bereits um Aufnahme in ein Seniorenwohnheim angesucht, aber unsere Mutter ist auf der Warteliste an 60. Stelle“, erzählt der erwachsene Sohn, der auf konkrete Fragen eine Hilfestellung vermisst.<h3> Stellungnahme des Sanitätsbezirks</h3>Auf Anfrage um Stellungnahme betont die Direktorin des Sanitätsbezirkes Brixen <Fett>Christine Zelger</Fett>, dass die Reha-Abteilung bemüht sei, Reklamationen konstruktiv aufzuarbeiten. Wegen der nicht genannten Personaldaten sei hier eine konkrete Bewertung nicht möglich. „Es sind wohl an den diversen Schnittstellen Missverständnisse passiert… Dies tut uns leid, und wir werden solche Mitteilungen zum Anlass nehmen, unsere Organisationsprozesse zu hinterfragen und Defizite möglichst zu reduzieren“, schreibt Zelger. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="954121_image" /></div> <BR /><BR />Ob eine nachträgliche finanzielle Sanierung möglich sei, werde zurzeit mit der Rechtsmedizin geklärt. Zelger erläutert, dass die nicht im Mindeststandard festgeschriebene Dienstleistung der „Abklärung der Wohnsituation durch ergotherapeutisches Personal“ nur im Gesundheitsbezirk Brixen gewährleistet wird. Diese sieht vor, dass ein Ergotherapeut zum Zweck der Verschreibung von spezifischen Hilfsmitteln direkt vom Hausarzt aktiviert werden kann, um die architektonischen Gegebenheiten vor Ort beim Patienten einzuschätzen. „Die Verschreibung des Hilfsmittels muss dann über einen Arzt erfolgen“, so Zelger. Der Verschreibung von Treppenliften müssen von Seiten des Patienten 2 Kostenvoranschläge unterschiedlicher Firmen beigelegt werden. Die Hausabklärungen erlauben laut Zelger in der Regel, solche Verschreibungen „sehr schnell und zeitnah abzuwickeln“, weshalb sie auch angeboten würden. „Es besteht derzeit im Sanitätsbetrieb bereits ein Projekt, solche Leistungen auch landesweit anbieten zu wollen“, sagt Zelger und ergänzt, dass es sich hierbei um eine „aufschiebbare sanitäre Leistung“ handelt, die innerhalb von 3 Monaten durchgeführt werden müsse.