Das Tourengehen erfreut sich seit Jahren großer Beliebtheit. Auch in diesem Winter schnallen sich zahlreiche Passionierte wieder die Felle auf die Ski und machen Höhenmeter – da bis vor einigen Tagen nur wenig Schnee lag, häufig über die Skipiste. „Dies ist gesetzlich verboten“, stellt Stefan Steinegger klar. „Bricht der Tourengeher diese Regel, droht ihm eine Strafe.“ Erst vor Kurzem prallte am Kronplatz ein Tourengeher, der bergauf unterwegs war, mit einem Skifahrer zusammen. Nun muss er ein Bußgeld von bis zu 150 Euro begleichen.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1106442_image" /></div> <BR /><BR />„Um solchen Vorfällen vorzubeugen, gibt es für Tourengeher einige attraktive Alternativen“, so Steinegger. So sind in einigen Skigebieten eigens abgegrenzte Aufstiegsrouten vorhanden. „Diese können Tourengeher nutzen, um nach oben zu kommen. Abwärts geht’s dann über die Piste“, sagt Steinegger. In anderen Skigebieten hingegen ist der Pistenrand durch Netze abgegrenzt, sodass Tourengeher diesen für sich nutzen können.<h3> Abendtouren beliebter denn je</h3>„Auch die Option des Abendaufstiegs ist im Trend“, unterstreicht Steinegger. „Skigebiete genehmigen Tourengehern nach Betriebsschluss das Begehen ihrer Pisten.“ Der Abendaufstieg sei sogar so beliebt, dass Hüttenwirte abends teils mehr zu tun haben als am restlichen Tag. „Damit diese tollen Möglichkeiten für Skitourengeher weiterhin bestehen bleiben, ist es für sie wichtig, sich an gewisse Regeln zu halten.“ <BR /><BR />Der AVS hat deshalb ein Paket an Verhaltenstipps zusammengestellt. Die 10 Empfehlungen und alle weiteren Informationen zu Regeln und Möglichkeiten, wie z.B. Aufstiegsanlagen und Abendtouren, sind unter alpenverein.it/pistentouren abrufbar. Die Daten werden laufend aktualisiert.