Ob es sich vorerst nur um eine Sachverhaltsklärung aufgrund einer Meldung der ENAC handelt oder ob konkrete Verdachtsmomente zu einem mutmaßlichen Straftatbestand vorliegen, war vorerst nicht bekannt. Auch war unklar, ob Namen einer oder mehrerer Personen ins Ermittlungsregister eingetragen wurden. <BR /><BR />Fest steht nur, dass ENAC-Experten bei einer außerordentlichen Überprüfung, die vom 26. bis 28. Februar am SkyAlps-Firmensitz in Bozen stattgefunden hat, auf „Bescheinigungen über die Instandhaltung des Luftfahrzeugs im Hinblick auf die in der EU-Verordnung 1321/2012 festgelegten Flugsicherheitsanforderungen“ gestoßen sind, die „mangelhaft“ gewesen sein sollen. <BR /><BR />Aufgrund dieser Unstimmigkeiten durften 7 SkyAlps-Flieger vorübergehend nicht abheben. Die Wartungsnachweise, die nicht den Anforderungen entsprochen hätten, soll ein mit Wartungsarbeiten betrauter Flugzeugmechaniker ausgestellt haben. Ihm wurde unverzüglich der Zugang zu sämtlichen Flughäfen untersagt, die von SkyAlps bedient werden. <BR /><BR />Wie SkyAlps-Chef Josef Gostner gegenüber s+ erklärte, seien die betroffenen Maschinen „sofort auf den Boden gesetzt worden, gemeinsam mit der ENAC haben wir Untersuchungen eingeleitet.“<BR /><BR /> Auch die ENAC bestätigte die „uneingeschränkte Kooperation von SkyAlps“ bei den Untersuchungen. Wie es hieß, könnten die vom Flugbetrieb ausgeschlossenen Maschinen wieder abheben, sobald alle Korrekturen der Papiere durchgeführt wurden und die nötigen Wartungsnachweise vorliegen; diese müssen dann noch von der ENAC und von der maltesischen Luftfahrtbehörde, bei der die Flieger registriert sind, abgesegnet werden.