Vorauszuschicken ist, dass für die hier vorgestellten Brücken-Varianten eine „normale“ Arbeitswoche angenommen wird – also von Montag bis Freitag. Für jene, die etwa in der Gastronomie, im Handel oder im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten, können sich hingegen andere Brücken-Va<?TrVer> rianten ergeben.<BR /><BR /><h3> Langes Wochenende zu Beginn</h3>Der erste Feiertag – nach dem Jahreswechsel – im Jahr 2025 ist der<BR />6. Jänner (Dreikönigstag), der fällt auf einen Montag. Wenngleich sich damit nicht – wie in anderen Jahren – für alle Montag-bis-Freitag-Arbeitenden eine erste Brücke ergibt, so ist dies zumindest ein erstes verlängertes Wochenende.<h3> Ende April/Anfang Mai locken „Superbrücken“</h3>Erste Brücken durch Feiertage ergeben sich im kommenden Jahr nach Ostern (Ostersonntag: 20. April, Ostermontag: 21. April). Denn der 25. April (gesetzlicher Feiertag, „Tag der Befreiung“) fällt auf den darauffolgenden Freitag. Wer also Dienstag, Mittwoch und Donnerstag freinimmt (drei Tage), kann sich eine Urlaubsbrücke von insgesamt neun Tagen bauen. Wer keinen Tag frei nimmt, kann sich immerhin noch auf die automatische, kleine Brücke von Freitag bis Sonntag (25.–27. April) freuen.<BR /><BR />In der Woche darauf ergeben sich weitere Brückenmöglichkeiten, weil der 1. Mai auf einen Donnerstag fällt. Wer davor drei oder danach einen Tag Urlaub nimmt, kann sich eben eine sieben- oder eine viertägige Brücke bauen. Oder mit diesen insgesamt vier Urlaubstagen zehn freie Tage herausholen. Eine „Monsterbrücke“ ergibt sich hingegen für jene, die alle ab Ostern folgenden sieben Arbeitstage freinehmen. Damit kommt man zwischen 19. April und 4. Mai auf 16 freie Tage.<h3> Gleich zwei verlängerte Wochenenden im Juni</h3>Der nächste Staatsfeiertag am 2. Juni (gesetzlicher Feiertag „Gründung der Republik“) fällt dann auf einen Montag – es gibt also keine Brücke, aber immerhin ein verlängertes Wochenende. Ein ebensolches ergibt sich schon eine Woche später, weil Pfingsten 2025 auf den 8. Juni fällt (mit dem freien Pfingstmontag, 9. Juni).<BR /><BR />Der 15. August (Mariä Himmelfahrt) ist im Jahr 2025 hingegen ein Freitag, womit sich für alle Montag-bis-Freitag-Arbeitenden wieder eine automatische Brücke von drei Tagen ergibt (Fr.–So.).<h3> Was im Dezember möglich ist</h3>Allerheiligen (1. November) bietet hingegen keine Brückenmöglichkeiten, weil es auf einen Samstag fällt. Ebenso keine Brücke lässt der 8. Dezember („Mariä Empfängnis“) zu. Er fällt auf einen Montag. Aber immerhin ergibt sich so wieder ein verlängertes Wochenende.<BR /><BR />Heiligabend (24. Dezember) fällt 2025 auf einen Mittwoch. Mit den Feiertagen Christ- und Stephanstag am Donnerstag und Freitag (25. und 26. Dezember) ergibt sich mit dem freien Samstag eine automatische Brücke von vier Tagen (bzw. viereinhalb oder fünf Tagen; je nach Kollektivvertrag im Hinblick auf den 24. Dezember). Wer vor Heiligabend zwei Tage (Mo., Di.) frei nimmt, kommt insgesamt auf neun freie Tage.