Peters Eltern leben seit langer Zeit getrennt. Peter ist bei seiner Mutter geblieben, die Beziehung zu seinem Vater ist eher belastet. Doch nun ist sein rheumakranker Vater nach mehreren Schlaganfällen ein Pflegefall, eingestuft mit 90 Prozent Invalidität. Daher braucht er eine Rundum-Betreuung und musste aus seiner Sozialwohnung in ein Pflegeheim. <BR /><BR />Dort wird er gut betreut und versorgt, aber das hat natürlich seinen Preis. Aus den finanziellen Mitteln seines Vaters sind die Kosten nicht zu stemmen – und so kommt gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Südtirol der Sohn beim Zahlen „zum Handkuss“. <BR /><BR />Sein „Pech“: Um Geld fürs Eigenheim sparen zu können, lebt Peter noch bei seiner Mutter in einer Mietwohnung. Die Miete ging anfangs zur Gänze vom Konto seiner Mutter ab, aber natürlich übernahm er dafür andere Kosten im „gemeinsamen“ Haushalt. Für die EEVE, die als Grundlage für die Berechnung seiner Beteiligung an den Heimkosten dient, zählen diese Ausgaben aber nicht. Da scheint nur ein Normalverdiener ohne Ausgaben auf. <h3> „Kann kein Geld zur Seite legen“</h3>Mittlerweile haben Mutter und Sohn die Miete auch offiziell aufgeteilt, aber an der Ausgangslage ändert das nicht viel. „Wäre ich hingegen selber in Miete, könnte ich diese geltend machen. Unterm Strich bleibt es sich aber gleich, ich kann kein Geld zur Seite legen. Und ohne Ersparnisse wird das nie etwas mit der Finanzierung eines Eigenheimes“, sagt Peter; zumal die monatliche Belastung für die Pflegekosten sich natürlich nicht nur auf das „Ersparte“ auswirkt, sondern auch bei der Bank die Chance auf einen Kredit merklich senkt. <BR /><BR />„Das ist doch keine Perspektive, es kann einfach nicht wahr sein, dass junge Personen mit solchen Lasten ins Leben starten müssen“, ärgert sich Peter. „Wieso gehe ich da Vollzeit arbeiten?“ Das moralische Argument lässt er angesichts der belasteten Beziehung zu seinem Vater nicht gelten. <h3> Wie es anderswo läuft</h3>In seinem Frust hat er sich schlau gemacht, wie das anderswo gehandhabt wird. Und ist dabei auf die entsprechenden Regelungen in Deutschland und Österreich gestoßen. In beiden Ländern bittet man Kinder selten oder gar nicht (mehr) zur Kasse. „In Deutschland werden Kinder bei den Pflegekosten für die Eltern erst dann zur Kasse gebeten, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen bei über 100.000 Euro im Jahr liegt“, weiß er daher. In Österreich wurde die sogenannte Regresspflicht schon vor längerem sogar zur Gänze abgeschafft. <BR /><BR />Anders bei uns. Mehrmals ist Peter mit seinem Ärger darüber auch schon bei der Südtiroler Landesregierung vorstellig geworden, auch bei der neuen Soziallandesrätin Rosmarie Pamer. Herausgekommen ist dabei nichts. Dennoch will Peter seinen Traum vom Eigenheim (noch) nicht begraben und hofft auf eine Neuregelung, bevor der Zug für die eigenen Wände für ihn abgefahren ist. <BR />