Eltern seien sich oft nicht bewusst, dass sie die Privatsphäre ihrer Kinder verletzen, indem sie Fotos und Videos auf Facebook und andere Plattformen stellen.Das Recht auf Privatsphäre (Art. 16 der UN-Kinderrechtskonvention) etwa stelle klar, dass kein Kind den willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben oder der Beeinträchtigung seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden darf.„Eltern sorgen sich um die Gefahren, vor denen ihre Kinder im Internet ausgesetzt sein können", so Paula Maria Ladstätter, Kinder- und Jugendanwältin. „Doch leider vergessen sie oft, dass sie mit ihrem eigenen, unreflektierten Verhalten ihre Kinder in Verlegenheit bringen und ihnen schaden könnten.""Sie posten Bilder ihrer Kinder, wo sie beim Pinkeln zu sehen sind, Videos, auf denen sie einen Schreianfall haben, schreiben ständig Kommentare oder berichten von Erlebnissen oder Intimitäten. Dabei denken sie nicht daran, wo diese Bilder und Videos landen, wer alles die Möglichkeit hat, diese runterzuladen und durch wie viele virtuelle Plätze sie wandern. Hand auf‘s Herz, kein Erwachsener hätte eine Freude damit, wenn ein Dritter solche Sachen von ihm ins Internet stellen würde."Und noch ein weiterer Gedanke zum Recht auf Privatsphäre wird im Schreiben des Arbeitskreises verdeutlicht: Auch das Lesen von Briefen, SMS und E-Mails, die an Kinder geschickt werden, sei eine Verletzung von deren Privatsphäre.