Der Skilehrer wurde am Bozner Landesgericht nach einem Skiunfall verurteilt, dem Kläger Schadenersatz zu bezahlen. Ohne Versicherung hätte er die Summe aus eigner Tasche berappen müssen. Doch obwohl kein Skifahrer vor Unfällen gefeit ist, kommen längst nicht alle der gesetzlichen Versicherungspflicht nach. <BR /><BR />Der Unfall hatte sich auf einer Piste im Ahrntal ereignet. Der Skilehrer – zu dem Zeitpunkt nicht im Dienst – war mit einer den Pisten- und Wetterbedingungen angemessenen Geschwindigkeit in Kurven die Piste hinuntergefahren. <BR /><BR />Doch plötzlich verlor er die Kontrolle über seine Skier, hatte keine Chance mehr, auszuweichen und erfasste einen Urlauber, der wiederum mit seinem Skilehrer auf der Piste stand. Mangelnder Erfahrung war der Unfall nicht zuzuschreiben, der Skilehrer selbst mutmaßte später, dass möglicherweise ein Problem am Ski, Eis oder ein Gegenstand auf der Piste ihn aus dem Gleichgewicht gebracht haben könnte. Der angefahrene Urlauber erlitt etliche erhebliche Verletzungen, darunter im Bereich der Nieren, der Leber, am Brustkorb und einen Kieferbruch. <BR /><BR /><embed id="dtext86-62772546_quote" /><BR /><BR /> Lange Rede, kurzer Sinn: Im Zivilverfahren vor Richterin Daniela Pol wurde der Skilehrer jetzt als Unfallverursacher identifiziert und verurteilt, für den Schaden des Klägers, der von der Bozner Anwaltskanzlei Wenter & Marsico vertreten wurde, aufzukommen. Und die Summe hatte es in sich: 27.400 Euro Schadenersatz, zuzüglich 71.636 Euro, die die Krankenversicherung des Klägers in ihrer Regressklage für die inzwischen angefallenen medizinischen, rehabilitativen und therapeutischen Kosten vorgestreckt hatte – zusammen knapp 100.000 Euro, für die die Haftpflichtversicherung des Skifahrers aufkam. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.<BR /><BR />„Zum Glück unterhielt der Beklagte eine Haftpflichtversicherung, die verurteilt worden ist, ihn schadlos zu halten. Leider haben wir aber die Erfahrung gemacht, dass beileibe nicht alle Skifahrer eine Haftpflichtversicherungspolice abschließen“, sagt Rechtsanwalt Markus Wenter, der auch die Krankenversicherung des Klägers vertrat. <BR /><BR />Das kann Armando Di Genova, Kommandant der Carabinieristation Corvara, zum Teil bestätigen. „Ich schätze, dass 90 Prozent der Skifahrer eine Haftpflichtversicherung haben, wobei die Südtiroler und die italienischen Staatsbürger die gewissenhaftesten sind. Doch gerade unter den ausländischen Winterurlaubern treffen wir immer wieder auf Unversicherte – ich glaube nicht, dass sie sich nicht versichern wollen, sondern eher, dass sie nicht wissen, das es Pflicht ist“, sagt Di Genova. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="979435_image" /></div> <BR /><BR />Nach Unfällen würden die Ordnungshüter natürlich kontrollieren, ob die Beteiligten eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, aber man könne nicht alle Skifahrer anhalten und danach fragen. „Möglicherweise müsste beim Verkauf des Skipasses noch mehr auf die Versicherungspflicht hingewiesen werden“, meint Di Genova. <BR /><BR />„Südtirols Skigebiete werden der Informationsleistung, zu der wir gesetzlich angehalten sind, durchaus gerecht. Wir verkaufen die Versicherung nicht, wir müssen aber aktive Information erbringen, und das tun wir“, versichert Marco Pappalardo, Marketingdirektor von Dolomiti Superski. An allen Verkaufspunkten für Skipässe sei auf der Vitrine am Schalter ein großer Aufkleber angebracht, der auf die Versicherungspflicht hinweise. Beim Kauf der Pässe im Internet sei die Frage nach der Versicherung bzw. der Hinweis darauf integriert. <BR /><BR /> Auch die Reiseveranstalter würden Skiurlauber über die Regelung ins Bild setzen, da in deren Herkunftsländern möglicherweise keine Versicherungspflicht besteht. Grundsätzlich ist Pappalardo aber überzeugt: „Das Gesetz zur Versicherungspflicht ist ja noch relativ neu, das ist ein Erziehungsprozess, der wahrscheinlich noch einige Jahre dauern wird.“<BR />