Eine dreiköpfige Familie wird dabei bis zu maximal 504 Euro monatlich bezahlen müssen – Spesen für Strom, Wasser usw. sind zusätzlich zu entrichten. Die Landesregierung hat gestern die Richtlinien für begleitetes Wohnen auf Vorschlag von Landesrätin Rosmarie Pamer gutgeheißen. <BR /><BR />Die Männer mit Migrationshintergrund waren während des Winters in Winternachtquartieren untergebracht, jetzt leben viele von ihnen auf der Straße, die Frauen mit ihren Kindern hingegen sind in Hotels untergebracht, zum Essen gehen sie aber in die Mensa. Nun sollen diese Familien in den Gemeinden eine neue Bleibe finden – bis 1. Juni müssen die Gemeinden mitteilen, welche Wohnräume zur Verfügung stehen. In diesen Wohnungen werden die Migranten-Familien dann zwei Jahre bleiben dürfen – mit Möglichkeit der Verlängerung, wenn es eine positive Bewertung bzw. ein positives Resümee gibt, erklärt die Direktorin des Amtes für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion, Astrid Wiest. Infrage kommen dabei Familien mit einem positiv abgeschlossenen Asylverfahren und Bleiberecht. <BR /><BR />Gratis werden diese Wohnungen nicht sein: Zu bezahlen sind mindestens 40 Euro und maximal bis zu 168 Euro monatlich pro Person. Die Höhe hängt vom Einkommen ab, erklärt Landesrätin Pamer. Somit muss eine dreiköpfige Familie mindestens 120 Euro monatlich zahlen und höchstens 504 Euro.<BR /><BR />Die Familien müssen einen Aufnahmevertrag unterzeichnen, in dem auch Details zu den Pflichten festgehalten sind. Es muss zugesichert werden, sich aktiv am Integrationsprojekt zu beteiligen, die festgelegten Tarife zu bezahlen und mit den Sozialdiensten zusammenzuarbeiten. Eine Fachkraft des Sozialdienstes wird die Familien begleiten.