Der Besitzer einer Wohnung im Eisacktal staunte nicht schlecht, als ihn der Hausverwalter über ein reges Kommen und Gehen verschiedener Personen informierte – aus der Wohnung, die er nur an eine Person vermietet hatte. Im Mietvertrag stand sogar ausdrücklich, dass Untervermietung verboten sei. <BR /><BR />Bei einem Lokalaugenschein mussten die Carabinieri aber feststellen, dass auf den 80 Quadratmetern der Wohnung zehn Betten Platz gefunden hatten – offenbar alle belegt. Auf die Aufforderung hin, diesen Zustand abzustellen, reagierte der Mieter lange nicht. Mehr noch: Beim zweiten Lokalaugenschein, den die Ortspolizei durchführte, standen sogar zwölf Betten in der Wohnung, auch in die Küche waren zwei hineingequetscht worden. Dem Vermieter blieb nur noch der Rechtsweg. <BR /><BR /> Zivilrichter Ivan Rauzi stellte klar, dass der Mieter eine nicht unerhebliche Vertragsverletzung begangen habe, kündigte den Mietvertrag auf und verurteilte den Mieter zur Rückgabe der Immobilie. Für jeden Tag Verzug ab Zustellung des Urteils müsse er an den Inhaber 30 Euro bezahlen. <BR /><BR />Wie aber das Leben so spielt, hatte sich indes die Situation geändert. Die mehr oder weniger heimlichen Untermieter hatten die Wohnung zwar endlich verlassen, dafür waren die Ehefrau und das Kind des Mieters eingezogen. Gleich geblieben war deren prekäre Lage – die Familie hatte keine andere, für sie erschwingliche Bleibe in Sicht.<BR /><BR /> Dank gemeinsamer Bemühungen des Vermieters und dessen Rechtsanwalts, des Gerichtsvollziehers und der Sozialdienste konnte schlussendlich eine neue Unterkunft gefunden werden. Auf die 30 Euro pro überzogenem Tag – es waren rund vier Monate – wartet der Vermieter allerdings immer noch.