Wie die Nachrichtenagentur Ansa unter Berufung auf das „Corriere Romagna“ berichtet, liegt der Ursprung des Rechtsstreits in einer Zerrüttung der Familienverhältnisse. Nachdem der Vater ein zweites Mal geheiratet hatte, kam es demnach zum Bruch mit dem Sohn.<BR /><BR />Aus Angst, das väterliche Vermögen könnte durch die neue Ehefrau „verpulvert“ werden, wurde der Sohn schließlich aktiv: Im September 2019 überwies er in vier Tranchen (dreimal 50.000 Euro und einmal 30.000 Euro) insgesamt 180.000 Euro vom Gemeinschaftskonto, das er mit seinem Vater führte, auf sein privates Girokonto. <BR /><BR />Vor Gericht bestritt er die Überweisungen nicht, rechtfertigte sie jedoch damit, das Geld für den Vater „gesichert“ zu haben und dass ihm ohnehin ein Teil davon zustehe.<h3> Wer eingezahlt hat, dem gehört das Geld</h3>Der Vater konnte vor Gericht jedoch nachweisen, dass die Einlagen fast ausschließlich aus seinen persönlichen Mitteln stammten: darunter die Ersteinzahlung bei der Kontoeröffnung, die Auszahlung einer Lebensversicherung, seine Altersrente sowie Dividenden aus einer familieneigenen Hotelgesellschaft.<BR /><BR />Der Sohn versuchte vergeblich, einen Anspruch auf die Hotel-Dividenden geltend zu machen. Er argumentierte, das Familienhotel jahrelang durch Online-Marketing und Buchungsbetreuung mitgeführt zu haben. Das Gericht wies dies jedoch zurück.<BR /><BR />Das Gericht stützte sich in seinem Urteil auf die Rechtsprechung des Kassationshofs in Rom. Demnach ermächtigt ein Gemeinschaftskonto die Inhaber zwar gegenüber der Bank zu Bankgeschäften, es macht sie aber nicht automatisch zu Miteigentümern des Geldes. Ausschlaggebend ist immer, wer das Geld tatsächlich erwirtschaftet und eingezahlt hat.<BR /><BR />Da ein Teil des Geldes dem Sohn zugeschrieben werden konnte, verurteilte das Gericht in Rimini den Sohn zur Rückzahlung von exakt 134.000 Euro an den Vater. Obendrauf kommen die gesetzlichen Zinsen sowie die gesamten Gerichtskosten, die der Sohn nun allein tragen muss.