Denn auch die externen Anbieter haben Probleme, ausreichend Personal zu finden. Nun setzt man doch wieder auf die Freiwilligkeit der Kindergärtnerinnen.<BR /><BR />Der „Sommerkindergarten“ schwirrt seit Jahren immer wieder als Thema durch die Presse, spätestens seitdem 2023 Landesrat Achammer die Idee erstmals für Südtirol lancierte. <BR /><BR />Anfang des Jahres versprach Achammer, Nägel mit Köpfen zu machen. Sein Ziel damals: ein landesweit einheitliches, stabiles Angebot, das bis Ende Juli eine Sommerbetreuung in den Kindergärten gewährleistet. Im August sollten die Strukturen dann geschlossen bleiben.<BR /><BR />Doch über den Arbeitsvertrag mit dem Kindergartenpersonal ist dies nicht zu machen. Bleiben externe Anbieter. Bei einem ersten Treffen im vergangenen Monat – weitere hat es seither nicht gegeben oder wurden abgesagt – waren deren Reaktionen aber durchwachsen. Größtes Problem: ausreichend Personal.<BR /><BR />„Insbesondere für die ersten Ferienwochen im Juni ist es für die Anbieter wohl schwierig, Personal zu finden, denn Maturanten und Studierende haben noch nicht frei“, weiß Landesrat Achammer jetzt. Allerdings ist in eben diesen Wochen auch die Nachfrage eher gering, denn es sind die „klassischen“ Südtiroler Urlaubswochen. „Statt mit Mitte Juni ist es daher wohl sinnvoller, mit Ende Juni/Anfang Juli mit dem flächendeckenden Angebot zu beginnen“, sagt Achammer nun. <BR /><BR />In vielen Südtiroler Gemeinden läuft das bereits jetzt gut, in anderen hingegen gar nicht. „Es gibt Gemeinden, da werden Betreuungswochen quasi von Kindergarten-Ende bis Kindergarten-Anfang angeboten. In anderen sind es wenige Wochen oder sogar gar keine“, Achammer findet aber, dass es „ein Basisangebot von sechs bis sieben Wochen ab Anfang Juli überall geben“ sollte. <BR /><BR /><BR /><BR />An seinem Ziel, das bis Sommer 2026 auf die Beine zu stellen, und zwar so, dass die Anmeldung wie versprochen bereits im Jänner über den Kindergarten laufen kann, hält er fest. Und zwar gegen den Wunsch zumindest einiger externer Anbieter, „die das nicht gerne aus der Hand geben“. Ihm sei aber sehr daran gelegen, die Koordination beim Land zu haben. <BR /><BR />Jedenfalls gehe man Schritt für Schritt vor. Nächster Schritt: Man müsse sich jetzt genau ansehen, welche Gemeinden bei der Sommerbetreuung für Kindergartenkinder noch schwach seien und dann zielgerichtet tätig werden. „Wir werden dazu auch mit den einzelnen Gemeinden reden, warten dazu aber ab, bis alle Gemeindeausschüsse gebildet und arbeitsfähig sind“, sagt er. Und wenn es in diesen Gemeinden gar keine Nachfrage gibt? „Die kommt mit dem Angebot“, so Achammer. <BR />Bleibt das Problem mit dem Personal. Um doch die ein oder andere Kindergärtnerin freiwillig in die Sommerbetreuung zu bekommen, schafft man dafür nun zumindest einmal die rechtlichen Voraussetzungen, denn bis dato war eine solche bezahlte Tätigkeit im Sommer überhaupt nur für Teilzeitkräfte erlaubt. <BR /><BR />Im Omnibus-Gesetz, das im Juli im Landtag behandelt werden soll, ist ein entsprechender Artikel zur Nebentätigkeit für Berufs- und Musikschullehrkräfte sowie Kindergärtnerinnen enthalten. „Dieser Artikel schafft grundsätzlich auch die Möglichkeit, für eine solche Tätigkeit [Sommerbetreuung, Anm. d. Red.], immer unter Einhaltung des psychophysischen Urlaubes“, erklärt Personallandesrätin Magdalena Amhof.