Schönsberg folgte damit der Forderung des Leitenden Staatsanwalts Guido Rispoli. Er hatte den Antrag auf Einleitung des Hauptverfahrens gestellt.Durnwalders Verteidigung, in der Person von Gerhard Brandstätter, hatte indessen die Einstellung des Verfahrens gefordert.Strafsenat gefordertIm Rahmen der Vorverhandlung bewertete der Richter die vom Staatsanwalt zusammengetragenen Indizien und prüfte sie auf ihre strafrechtliche Relevanz.Schönsberg kam zum Schluss, dass es so viele Argumente gebe, dass über Schuld oder Unschuld ein Strafsenat befinden solle.Der Beginn der Hauptverhandlung gegen Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder ist auf den 9. Februar 2015 angesetzt.Verteidiger Brandstätter geht davon aus, dass dann die Unschuld seines Mandanten bewiesen werde (siehe Video).Die VorwürfeIm Fall Sonderfonds wird Durnwalder Amtsunterschlagung und illegale Parteienfinanzierung vorgeworfen.Bei 3189 Ausgabenposten glaubt Staatsanwalt Rispoli, dass sie entweder nicht rechtskonform belegt worden seien oder mit Durnwalders Amt nichts zu tun hätten. Darunter finden sich u.a. Restaurant- und Bar-Rechnungen, Einkäufe von Obst, Joghurt, Mehlspeisen, Zahnstochern, Getränken oder für die Kaffeepause der Landesregierung.Beanstandet werden noch jene Beträge, die zur Bestreitung privater Ausgaben verwendet und mit persönlichen Guthaben auf den Sonderfonds kompensiert worden seien – im Ausmaß von 180.731,92 Euro. Dazu gehören u.a. Ausgaben für Auto- und Fernsehsteuer, private Flugtickets, Versicherungen und Mitgliedsbeiträge.Schließlich wirft Rispoli Durnwalder auch Parteienfinanzierung vor. Dabei geht es um Beiträge in Höhe von 200 bzw 296,62 Euro für Veranstaltungen dreier JG-Ortsgruppen.rc/cu/stol