Der Rechnungshof in Bozen war im Frühjahr 2015 zum Schluss gekommen, dass keine der Sofo-Ausgaben von 2008 bis 2013 an die institutionelle Ausübung von Durnwalders Amt als Landeshauptmann gekoppelt gewesen sei. <BR /><BR />Durnwalder wurde verurteilt, insgesamt 385.890,36 Euro zurückzuzahlen. Die Zentrale Sektion des Rechnungshofes bestätigte das Urteil im März 2019, Durnwalder legte Kassationsbeschwerde ein. <BR /><BR />Wie er beklagte, sei seinem Antrag, das Verfahren am Rechnungshof einzufrieren, um den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten, nicht Rechnung getragen worden. Doch die Zivilsektion des Kassationsgerichtes stufte die Beschwerde als unzulässig ein. Damit erwächst dem Urteil Rechtskraft.<BR /><BR />Am heutigen Mittwoch hingegen entscheidet sich, ob das strafrechtliche Urteil in Sachen Sonderfonds vom Juli 2019 aufrecht bleibt. Bekanntlich war Durnwalder in Bozen in 2 Instanzen freigesprochen worden. <BR /><BR />Doch nach der Rückverweisung des Falles durch das Kassationsgericht ans Oberlandesgericht Trient wurde er dort der Unterschlagung im Amt für schuldig befunden und zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt.