Donnerstag, 21. März 2019
Sonderfonds: Rechnungshof in Rom bestätigt Durnwalder-Urteil
Der Rechnungshof in Rom hat das Urteil in der Sonderfonds-Affäre am Donnerstag hinterlegt. Der Rechnungshof in Rom bestätigt darin die Entscheidung des Rechnungshofes Bozen, mit welchem der frühere Landeshauptmann Luis Durwalder zur Zahlung des Betrages in Höhe von insgesamt 385.890,36 Euro zugunsten der Autonomen Provinz Südtirol verurteilt worden war.
Der Rechnungshof bestätigt in der zweiten Instanz auch die Interpretation, wonach Durnwalder keinesfalls ein Vorsatz angelastet werden kann.