Im Sommer erhielten viele Familien und Rentner eine einmalige Sonderzahlung von 200 Euro aus der Staatskasse. Diesmal fällt der Beitrag etwas kleiner aus, aber dafür werden sich wesentlich mehr Bürgerinnen und Bürger über den Bonus freuen. <BR /><BR />Es gibt weniger, aber für mehr Leute: Nach diesem Motto funktioniert der Bonus von 150 Euro, den die Regierung in ihr neues Hilfspaket packt. Mehr als 22 Millionen Bürgerinnen und Bürger werden das Extrageld aus Rom erhalten, mit dem die Regierung jenen unter die Arme greifen will, die weniger Geld in der Hand haben und der extreme Anstieg der Lebenshaltungskosten daher besonders hart trifft.<BR /><BR />Wie bereits beim 200-Euro-Bonus soll das Geld möglichst unkompliziert überwiesen werden, und zwar direkt auf den Gehaltszettel oder auf das Bankkonto. Der Bonus ist für den Monat November vorgesehen. <BR /><BR />Der Beschluss der Regierung legt fest, dass mehrere Personengruppen die Sonderzahlung erhalten werden: <b>Angestellte mit niedrigem Einkommen, Rentner und Selbständige</b> mit einem jährlichen Bruttoeinkommen unter 20.000 Euro (bezogen auf das Steuerjahr 2021); auf der Liste der Empfänger sind ebenso <b>Saisonangestellte</b>, die Bezieherinnen und Bezieher des <b>Bürgereinkommens</b> und – unter bestimmten Voraussetzungen – <b>Hausangestellte</b>, die das Geld vom Fürsorgeinstitut NISF/INPS erhalten.<h3> Mit der November-Rente</h3>Bei <b>Angestellten</b> darf das besteuerbare Monatseinkommen nicht die Schwelle von 1538 Euro überschreiten. Wie beim 200-Euro-Bonus müssen sie vorher über ihren Arbeitgeber erklären, dass sie keine anderen Sonderzahlungen erhalten haben. Die 150 Euro werden dann direkt mit dem Gehalt für den Monat November überwiesen. Erfreulicher Nebeneffekt: Die Sonderzahlung fließt weder in die Berechnung des versteuerbaren Einkommens noch in die Vermögensbewertung (ISEE) ein. <BR /><BR />In Geduld üben müssen sich <b>Selbständige</b>, die übrigens immer noch auf die Kriterien für die Zuweisung des früheren 200-Euro-Bonus warten. Wer ein Jahreseinkommen unter 20.000 Euro bezieht, erhält zusätzlich die Sonderzahlung von 150 Euro.<BR /><BR />Weitaus unkomplizierter geht die Zahlung bei den <b>Rentnerinnen und Rentnern</b> über die Bühne. Die Voraussetzung für den Erhalt des Geldes ist der Wohnsitz in Italien. Die 150 Euro werden bei der Rente für den Monat November draufgelegt. Auch Zivilinvaliden und die Bezieher von Blinden- und Gehörlosen-Renten sind berücksichtigt. <BR /><BR />Auch den <b>Saisonangestellten</b> wird der Staat diesmal das Sondergeld zukommen lassen. In der Empfängerliste aufgeführt sind Angestellte im Tourismus, in der Unterhaltungsindustrie und im Sport. Auch in diesen Fällen muss kein Ansuchen gemacht werden. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />