Während der Staat eine völlige Liberalisierung beschlossen hat, ist das Land bei Sonntagsöffnungszeiten strenger. Deshalb hat die Regierung das Landesgesetz angefochten.Bis das Verfassungsgericht keine Entscheidung trifft, bleiben aber beide Regelungen in Kraft.Die Bürgermeister in Südtirol können aber per Dekret Einschränkungen für ihre jeweilige Gemeinde beschließen, so Landeshauptmann Luis Durnwalder am Montag, nachdem die Landesregierung am Montag Richtlinien verabschiedet und festgelegt hat.In 17 Südtiroler Tourismusgemeinden - jede davon hat mehr als 300.000 Übernachtungen jährlich - müssten Geschäfte an mindestens 22 Sonn- bzw. Feiertagen geschlossen bleiben. Die Schließung am ersten Weihnachtsfeiertag, am Ostersonntag und am Pfingstsonntag ist verpflichtend.In den anderen Gemeinden - darunter Meran und Bozen - müssen es 35 Sonn- bzw. Feiertage sein, so der Landeshauptmann; auch hier sind der erste Weihnachtsfeiertag, der Ostersonntag und der Pfingstsonntag verpflichtend.Eine Ausnahmeregelung gibt es für die Südtiroler Grenzgemeinden Brenner, Graun, Innichen, Salurn und Taufers im Münstertal, die sich an den Regelungen der Gemeinden jenseits der Staats- bzw. Provinzgrenze orientieren können, um die Öffnungszeiten dementsprechend anzupassen.An Werktagen dürfen Geschäfte von 6 Uhr bis 23 Uhr, sonntags bzw. an Feiertagen von 6 bis 21 Uhr verkaufen.stol