„Sonst böses Erwachen“: Bei Restschuldversicherung richtige Angaben machen
Bei Abschluss einer Restschuldversicherung keine Falscherklärungen zu machen und das Kleingedruckte immer sorgfältig zu lesen, dies rät die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). „Damit es für die Erben kein böses Erwachen gibt.“