Die Landesregierung hat den Verhaltenskodex für Landesangestellte von 2018 novelliert. Dieser regelt auf 17 Seiten Prinzipien wie Loyalität, Überparteilichkeit, Amtsgeheimnis und Gleichbehandlung der Bürger, aber auch das Verbot, Geschenke anzunehmen, oder den Schutz der Identität von Hinweisgebern (Whistleblower) in jeder Phase.<BR /><BR />Jetzt hat die Landesregierung den Verhaltenskodex erweitert. Gestärkt wurde u.a. die Rolle der Führungskräfte bei Integration und Chancengleichheit und die Absicherung von Mitarbeitern gegen Dritte. „Neu hinzu kam aber auch die Regelung der Nutzung von sozialen Medien mit Blick auf das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Verwaltung – und zwar dienstlich wie privat“, sagt Landesrätin Magdalena Amhof.<h3> Kodex greift auch ins Privatleben</h3>Neu geregelt werden die Dokumentation von Verfahrensschritten, sodass diese rückverfolgbar sind. Mitarbeiter sind verpflichtet, zur Beschaffung und Übermittlung von Daten beizutragen, die auf der Homepage des Landes veröffentlicht sind. <BR />Doch der neue Kodex greift auch ins Privatleben ein. „Beim Gebrauch der eigenen Konten in den sozialen Medien ist größte Sorgfalt anzuwenden, um sicherzustellen, dass persönliche Meinungen von Ereignissen und Personen keinesfalls der öffentlichen Verwaltung zugeschrieben werden können.“ In jedem Fall sind Mitarbeiter verpflichtet, „jede Äußerung und jeden Kommentar zu unterlassen, die Ansehen, Würde und Image der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen schaden könnten“.<h3> „Privatperson wird nicht getrennt vom Beruflichen wahrgenommen“</h3>Dampf ablassen auf Facebook und Instagram nach Feierabend spielt sich also nicht mehr. Zwar ist es nicht möglich und beabsichtigt, jeden Post zu kontrollieren. „Aber wenn etwas auffällt“, sagt Amhof. Zudem unterliegt der Kodex einem Monitoring durch den Verantwortlichen für Korruptionsvorbeugung, Prüfstelle und Disziplinarbehörde. Letztere ist zuständig, wenn ein (privater) Post zu weit ging. Die Verletzung des Verhaltenskodex gilt als Verstoß gegen die Dienstpflicht und ist ein Disziplinarhaftungsgrund. Aufrecht bleiben sämtliche Fälle, in denen Pflichtverletzungen eine strafrechtliche, zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche oder buchhalterische Haftung nach sich ziehen.<BR />„Wir führen, was staatsweit seit 2003 und auch in anderen Ländern gilt. Eine Privatperson wird oft nicht getrennt von dem wahrgenommen, was sie beruflich vertritt“, so Amhof. Beispiel sei der Polizist aus Deutschland, der ein Video auf TikTok gepostet hatte, in dem er sich mit einem Clan-Chef austauschte. Das Ansehen des öffentlichen Dienstes müsse aber gewahrt bleiben.