Mit derselben Begründung – weil er die Tat nicht begangen hat – solle auch Thomas Winnischhofer aus Truden freigesprochen werden, forderte Verteidiger Nicola Canestrini. Das Gericht sprach auch ihn frei. Für Winnischhofer hat die Anklage 2 Monate Haft und 150 Euro Geldstrafe gefordert. <h3> Ex-Schützenbund-Chef vorgeworfen, Kundgebung nicht gemeldet zu haben</h3> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/juergen-wirth-anderlan-und-der-spaziergang-3-monate-haft-gefordert" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet,</a> geht es um 2 Spaziergänge von Personen, die ihrem Unmut gegen die Corona-Einschränkungen Ausdruck verliehen hatten – am 8. Jänner 2022 in Bozen und am 14. Jänner 2022 in Meran. Ins Visier der Justiz war der Ex-Landeskommandant des Schützenbundes geraten, weil er gepostet hatte: „Ich gehe am Samstag spazieren“.<BR /><BR /> Winnischhofer hatte das Posting auf Facebook geteilt. Gegen das Strafdekret in Höhe von je 6950 Euro erhoben beide Einspruch, so landete der Fall vor Gericht. Die Anklage lautete auf Verstoß gegen Artikel 18 des Einheitstextes für öffentliche Sicherheit: Die Kundgebung sei nicht bei der Quästur gemeldet worden. <h3> Verteidigung: War nicht Organisator</h3>Dass Thomas Winnischhofer das Posting geteilt habe, mache ihn nicht zum Organisator und damit auch nicht verantwortlich für die Anmeldung, auch viele andere Personen hätten das Posting geteilt, hatte Verteidiger Canestrini argumentiert. Auch hatte er die Aussage zweier Personen vorgelegt, die erklärten, dass sie schon rund eine Woche vor Wirth Anderlans Posting vom geplanten Spaziergang gewusst hätten. Das zeige, dass das Posting keine Anstiftung zur Kundgebung war und Wirth Anderlan somit auch nicht der für die Anmeldung verantwortliche Organisator gewesen sein konnte, so Canestrini. Das Gericht sprach beide frei.<BR /><BR />Auf eine mögliche Landtagskandidatur im Herbst, die Wirth Anderlan nachgesagt wird, hätte eine Verurteilung übrigens keine Auswirkungen gehabt: Laut Artikel 10, Buchstabe e) des Severino-Gesetzes dürfen nur Personen, die rechtskräftig zu Haftstrafen über 2 Jahren verurteilt wurden, nicht zur Wahl antreten.