Es war im April 2020, als der 40-Jährige von Beamten der Trentiner Forstwache bei einem Spaziergang aufgehalten wurde. Damals herrschte wegen der Corona-Pandemie strenges Ausgehverbot, außer aus Arbeits- und Gesundheitsgründen war lediglich erlaubt, sich in der Nähe der Wohnung kurz die Füße zu vertreten. <BR /><BR />Laut einem Bericht der Tageszeitung „L'Adige“ warfen die Forstbeamten dem Mann vor, sich 750 Meter von seiner Wohnung entfernt zu haben, während er darauf beharrte, dass es nicht weiter als 500 Meter gewesen seien. Deshalb hatte der 40-Jährige – vertreten von Rechtsanwalt Alessandro Seghetta – gegen das Bußgeld, das der Regierungskommissar von Trient verhängt hatte, Rekurs vor dem Friedensgericht von Riva eingelegt – mit Erfolg. <h3> Verwirrung bei den Bürgern</h3>Richter Marcello Mancini befand, dass die römische Regierung die „Nähe zur Wohnung“ nicht genau definiert habe; diese Entfernung festzulegen, oblag den örtlichen Verwaltungen (Region, Bürgermeister). Der Trentiner Landeshauptmann Maurizio Fugatti habe aber nicht spezifiziert, wie weit diese „Nähe“ war. Und: Italienweit hatten die lokalen Entscheidungsträger andere Entfernungen festgelegt – in Cremona waren es 300 Meter, in Colleferro bei Rom 500 Meter, in Turin sogar ein Kilometer. <BR /><BR />Laut dem Richter sei es aufgrund des großen Ermessensspielraums bezüglich der Auslegung der Norm wahrscheinlich, dass bei den Bürgern Verwirrung darüber geherrscht habe, wie weit sie sich effektiv von ihrer Wohnung entfernen durften, um sich etwas Bewegung zu verschaffen. Die Strafe wurde aufgehoben.<BR />