Nicht auszuschließen ist allerdings, dass die Staatsanwaltschaft auch abklären könnte, ob möglicherweise der Straftatbestand der Falscherklärung vorliegt. Momentan stehen die Erhebungen in Folge der laufenden Ermittlung durch die Kollegen am Rechnungshof jedenfalls noch ganz am Anfang. Auf Nachfrage erklärte Jasmin Ladurner, bisher keinen Ermittlungsbescheid erhalten zu haben, in der Sache selbst zog sie es vor, keine Stellungnahme abzugeben. <BR /><BR />Wie berichtet, hatte Ladurner zum Jahresende ihr Landtagsmandant niedergelegt, nachdem sie die Abrechnung einiger Fahrten bei der Region als Irrtum eingeräumt hatte. Es soll um insgesamt 11 Fahrten – in erster Linie zu Sitzungen nach Bozen bzw. Trient – gegangen sein. Mitte Jänner waren dann im Auftrag der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof Finanzbeamte im Landtag vorstellig geworden, um die Dokumentation zur Rückvergütung der Fahrtspesen im Detail prüfen zu können. <BR /><BR />Wie sich die Sache am Rechnungshof weiter entwickelt, muss sich noch zeigen. Ladurner hat jedenfalls – vertreten von Rechtsanwalt Carlo Bertacchi – die Summe von 511 Euro bereits zurückgezahlt, was der Rückvergütung der fraglichen Fahrten entsprechen soll. Infolgedessen könnte es durchaus sein, dass die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof – da der mutmaßliche Schaden für die öffentliche Hand nicht mehr besteht – das Verfahren gegen Ladurner einstellen könnte. Das zumindest wird ihr Verteidiger beantragen. Nicht gänzlich auszuschließen ist aber, dass die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof Ladurner möglicherweise einen Imageschaden vorhalten könnte. <BR /><BR />Unabhängig davon, wie es am Rechnungshof weitergeht, interessiert sich inzwischen aber auch die Staatsanwaltschaft am Bozner Landesgericht für die Fahrtspesen-Rückvergütungen. <BR /><BR />Geprüft wird, ob Betrug vorliegen könnte. Dass das Geld innerhalb kürzester Zeit rückerstattet wurde, hat auf strafrechtliche Erhebungen zwar keinen Einfluss, könnte aber – sollte es nach Abschluss der Ermittlungen zu einem Strafverfahren kommen – durchaus als mildernd anerkannt werden.<BR />