Dienstag, 29. Mai 2018

Spielautomaten in Nähe von sensiblen Orten verboten

Im Umkreis von 300 Metern rund um Schulen oder Jugendzentren ist es nicht erlaubt, einen Spielautomaten aufzustellen, am Dienstag hat die Landesregierung explizit weitere Orte angeführt, die unter diesen besonderen Schutz fallen.

Im Umkreis von 300 Metern rund um Schulen oder Jugendzentren ist es nicht erlaubt, einen Spieleautomaten aufzustellen. - Foto: © shutterstock









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