Kostner und Karbon werden verdächtigt, gegen das Gesetz Nr. 1383, Artikel 3, verstoßen zu haben, das die Bestrafung von Mitgliedern der Finanzwache festlegt, die mit Dritten übereinkommen, um gegen die Finanzgesetzgebung zu verstoßen. Insgesamt 2.450.000 Euro soll Roland Costa für die beiden Sportlerinnen auf Schweizer Konten deponiert haben. Am Donnerstag wurden die Aussagen von weiteren sechs Südtirolern, für die Costa ebenfalls solche Transaktionen durchgeführt haben soll, beim Militärgericht als Beweise hinterlegt. Ebenfalls hinterlegt haben die Staatsanwälte Verträge und Überweisungen zu Gunsten von Kostner aus den Jahren 2002 und 2003 sowie Karbon von 2007 bis 2009 seitens ihrer Ausrüsterfirmen.Damit sich Verteidigung und Richter in die Akten einlesen können, wurde die Verhandlung auf den 22. Oktober vertagt.em/D