"Bisher hat man im Rahmen der Volkszählung auch die persönliche, juristisch wirksame Erklärung seiner Sprachgruppenzugehörigkeit abgegeben, die dann bei Gericht verwahrt worden ist", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Dies sei in diesem Jahr nicht mehr der Fall, nachdem die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung neu geregelt worden sei. Sie kann nun zu jedem Zeitpunkt abgegeben werden, einzige Einschränkung ist, dass sie erst 18 Monate nach Abgabe gültig wird, um Missbräuche auszuschließen.Aufgrund der Änderung mussten auch die Formulare geändert werden, anhand derer das Landesstatistikinstitut ASTAT im Herbst die Sprachgruppenzugehörigkeit statistisch erheben wird. Die Landesregierung hat diese Formulare am Montag gutgeheißen.