Bei etlichen Sprachzertifikaten von Sanitätsbetriebsmitarbeitern, aufgrund derer sie den Zweisprachigkeitsnachweis erhalten hatten, Unregelmäßigkeiten aufgetaucht. Der 50-jährige L.S., der bis vor Kurzem für eine Wach- und Schließgesellschaft im Bozner Krankenhaus arbeitete, geriet ins Visier der Staatsanwaltschaft. <BR /><BR />Beim Garantieverhör am 23. März hatte er erklärt, er habe nicht gewusst, dass er in etwas Illegales verwickelt war. Vielleicht sei er naiv gewesen, er habe jedenfalls keine Schlüsselrolle innegehabt: Er habe nur den Kontakt zu Personen hergestellt, die die Zertifikate besorgt hätten. Er habe diese auch nicht gefälscht, unterstrich L.S. Indes wird der 50-Jährige auch der Erpressung verdächtigt – eine Vorhaltung, die er strikt zurückwies. Nach dem Verhör wurde er unter Hausarrest gestellt.<BR /><BR />Irgendjemand soll die Urkunden aber gefälscht haben: Nicht nur, dass die Inhaber der fragwürdigen Dokumente die entsprechenden Deutschkurse nie absolviert haben sollen, auch die Bescheinigungen selbst sollen nicht von der Bildungseinrichtung in Deutschland, deren Stempel sie tragen, ausgestellt worden sein. Insgesamt wird derzeit gegen über 20 Personen ermittelt – neben dem Wachmann auch gegen die Inhaber der Zertifikate, und zwar wegen Verdacht auf Falschbeurkundung. <BR /><BR />Wer diese „Abkürzung“ zur fixen Anstellung im öffentlichen Dienst beschritten hat, hat sich keinen Gefallen getan: Nicht nur, dass die Bozner Staatsanwaltschaft ermittelt, auch die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof dürfte über kurz oder lang anklopfen. Erst kürzlich hat diese von zwei Ärztinnen die Bruttogehälter von elf bzw. fünf Monaten zurückverlangt. Mit einem Urteil wird in wenigen Wochen gerechnet. Strafrechtlich waren die Medizinerinnen wegen Geringfügigkeit der Tat (Art. 131bis StGB) freigesprochen worden.<BR /><BR /> Doch zurück zu den Inhabern der suspekten Zertifikate, denen noch eine weitere Konsequenz droht: Mit der Aufkündigung ihres Arbeitsverhältnisses haben sie sich möglicherweise auch für die Zukunft den Weg verbaut, wieder im öffentlichen Dienst angestellt zu werden. Nicht alle der 40 Verdachtsfälle betreffen übrigens Mitarbeiter des Sanitätsbetriebes, in 18 Fällen geht es um öffentliche Angestellte aus anderen Bereichen bzw. Angestellte in der Privatwirtschaft. Und die Ermittlung dürfte sich noch ausweiten, da die Staatsanwaltschaft jetzt auch Zertifikate von Sprachschulen in italienischen Regionen überprüft. <BR /><BR />Indes erwägt der Verteidiger des Wachmanns, Vincenzo Tranchina, vor das Freiheitsgericht zu ziehen, um eine Aufhebung des Hausarrestes zu erwirken. Seiner Auffassung nach seien die Voraussetzungen für diese Maßnahme nicht mehr gegeben.