Der erste Ermittlungsstrang betrifft 40 Verdachtsfälle von gefälschten Sprachzertifikate. Einem Ex-Wachmann im Bozner Spital wird zur Last gelegt, die Zertifikate gegen ein Entgelt besorgt zu haben – für Mitarbeiter des Sanitätsbetriebes, aber nicht nur. Zwei Ärzte, die über ihn zu einem Zertifikat gekommen sein sollen, wurden jetzt von der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof aufgefordert, sich zu den Vorhaltungen zu äußern. Sollten ihre Argumente nicht überzeugen, werden sie sich im Herbst vor dem Rechnungshof verantworten müssen.<BR /><BR />Zwei Ärztinnen haben dies schon hinter sich. Sie waren im Februar 2025 vom Sanitätsbetrieb entlassen worden und arbeiten nun in einer Privatklinik im Trentino. Von einer künftigen Anstellung im öffentlichen Gesundheitswesen sind sie zwar aufgrund ihrer Entlassung nicht a priori ausgeschlossen, der aktuellen Rechtssprechung zufolge müsse dies aber von Fall zu Fall geprüft werden. Das Strafverfahren war wegen Geringfügigkeit der Tat eingestellt worden, das Verfahren am Rechnungshof nicht. Im Mai erging das Urteil: Die Ärztinnen sollen 66.448,31 Euro bzw. 24.971,14 Euro rückerstatten – das entspricht je 55 Prozent ihres Bruttogehaltes. <BR /><BR />Die Verteidiger Amanda Cheneri und Fulvio Fameli pochen in ihrer Berufungsschrift auf das Urteil aus erster Instanz, in dem die Richter selbst anerkannt hatten, dass die Tätigkeit der Ärztinnen „offenbar zu keinerlei Beanstandungen geführt hat, weder seitens des Arbeitgebers noch seitens von Kollegen oder Patienten“, und dass die Leistungen von „Fachkräften mit einem Abschluss in Medizin und einer Facharztausbildung in Anästhesie und Reanimation erbracht“ wurden. Die von den Ärztinnen tatsächlich geleistet Arbeit sei vom Gesetz in jedem Fall geschützt. Die Zweisprachigkeit so weit in den Vordergrund zu stellen, dass die Arbeit einer Fachärztin abgewertet werde, berge zudem die Gefahr, das Recht der Patienten auf Gesundheit zu beeinträchtigen, das verfassungsrechtlich gleichwertig mit dem Sprachschutz für Minderheiten sei. <BR /><BR />Auch merken die Verteidiger an, dass die Ärztinnen die Zweisprachigkeitszulage schon vor dem Verfahren zurückgezahlt hätten. Im Urteil selbst werde weiters eingeräumt, dass viele Aufgaben der Ärztinnen „unabhängig vom Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises“ gewesen seien und demnach sehr wohl „einen Nutzen zugunsten der Verwaltung“ erbracht hätten. <BR /><BR />Die Quantifizierung dieses Nutzens mit nur 45 Prozent des Bruttogehaltes sei ohne objektive Kriterien festgelegt worden. Und schlussendlich sei verabsäumt worden, den chronischen Personalmangel in der Abteilung der Ärztinnen zu berücksichtigen, so die Verteidiger. <BR /><BR />Da bei der Zentralsektion des Rechnungshofes in Rom Berufungen aus ganz Italien landen, könnte es Jahre dauern, bis ein Entscheid vorliegt. Erst, wenn dadurch das erstinstanzliche Urteil bestätigt werden sollte, müssen die Ärztinnen das geforderte Geld zurückzahlen.