Wie aus einem Dekret des Wirtschafts- und Finanzministeriums hervorgeht, bleibt die Maßnahme vom 7. Juni bis zum 3. Juli in Kraft. Damit wird der bereits bestehende Spritrabatt fortgeführt.<BR /><BR />Für Benzin bleibt die Steuerermäßigung unverändert bei fünf Cent pro Liter. Bei Diesel fällt die Entlastung künftig allerdings geringer aus: Der Nachlass wird von bisher zehn auf fünf Cent pro Liter reduziert.<BR /><BR />Mit der Maßnahme will die Regierung die Folgen der anhaltend hohen Energiepreise für Haushalte und Unternehmen abfedern. Die Verlängerung wurde im Amtsblatt „Gazzetta Ufficiale“ veröffentlicht.