Spritzverbot ab Donnerstag zwischen 500 und 700 Metern Meereshöhe
Ab dem 7. April dürfen in Obstbaulagen zwischen 500 und 700 Metern Meereshöhe keine bienengefährdenden Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden. Dies hat die Landesabteilung Landwirtschaft verfügt.