Spritzverbot für bienengefährdende Pflanzenschutzmittel wird ausgeweitet
Das mit heute geltende Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel in allen Anlagen der Apfelsorte Cripps Pink und ihrer Klone auszubringen, war der erste Schritt. Am kommenden Sonntag, 11. April, folgt der zweite: Dann gilt das Spritzverbot der Landesabteilung Landwirtschaft für alle Obstbaulagen bis 500 Meter Meereshöhe.