Im Sinne der EU-Richtlinie 80 aus dem Jahr 2004 springt der Staat mit einer Entschädigung in die Bresche. Opfer von Verkehrsunfällen wiederum können ihre Schadensansprüche unter bestimmten Umständen bei einem eigens dafür eingerichteten Fonds geltend machen. <BR /><BR />Den Garantiefonds für Verkehrsopfer (FGVS) gibt es seit dem Jahr 1971. „Er wurde für die Entschädigung nach Verkehrsunfällen eingerichtet, die durch nicht identifizierte Fahrzeuge – z.B. aufgrund von Fahrerflucht – und nicht versicherte Fahrzeuge verursacht wurden“, weiß Rechtsanwalt Markus Wenter. Weiters kann er um Schadenersatz nach Unfällen angerufen werden, wenn diese durch Fahrzeuge verursacht wurden, die gegen den Willen des Eigentümers unterwegs waren (z.B. ein gestohlenes Fahrzeug) und in jenen Fällen, in denen die Kfz-Versicherung unter Zwangsliquidierung gestellt wurde (nähere Details zu den verschiedenen Schadensfällen, bei denen der Fonds greift, sowie das <a href="https://www.consap.it/fondo-di-garanzia-per-le-vittime-della-strada/" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Formular für die Ansuchen</a>. <BR /><BR />„Der Fonds wird aus einem kleinen Teil der Kfz-Versicherung, die alle Verkehrsteilnehmer einzahlen, gespeist“, sagt Rechtsanwalt Markus Wenter. Die Höchstgrenze für die Auszahlungssumme liegt derzeit bei 6.450.000 Euro für Personenschäden pro Unfall und 1.300.000 Euro für Sachschäden.<BR /><BR />Um einiges höher – wenn oft auch weit unter der Schadenersatzsumme, die ihnen vom Gericht zugesprochen wird – sind die Beträge, die für Opfer vorsätzlicher, schwerer Gewaltverbrechen bereitstehen. <BR /><BR />„Die Opfer bzw. deren Hinterbliebene können beim Staat um eine Entschädigung ansuchen, falls der Täter die Schadenersatzzahlung, zu der er verurteilt wurde, nicht leisten kann, z.B. wenn er mittellos ist oder unauffindbar“, sagt Rechtsanwalt Alessandro Tonon. Er hatte gemeinsam mit seinem Kollegen Alberto Timpone im Jahr 2019 – erstmals in Südtirol – eine staatliche Entschädigung erwirkt, und zwar für die Hinterbliebenen des Mordopfers Svetlana Fileva.<BR /><BR />Im Fall von Mord beträgt die Höchstsumme 50.000 Euro (für Kinder des Opfers, falls der Mord von dessen Partner begangen wurde, liegt der Betrag bei 60.000 Euro). 25.000 Euro beträgt die Entschädigungssumme bei Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung und falls eine Gesichtsverletzung bleibende Missbildungen zur Folge hatte. Bei anderen vorsätzlichen Straftaten gegen die Person können entstandene Krankheitskosten bis maximal 15.000 Euro erstattet werden.