Ihr Mandant sei somit vom Vorwurf des Mordversuchs freizusprechen – es handle sich um schwere Körperverletzung. Zwischen dem Moment, als Martin Rabanser so verletzt war, dass er sich nicht mehr wehren konnte und dem Eintreffen der Carabinieri – Martin Rabansers Frau Monika Lardschneider hatte sich mit dem gemeinsamen Sohn in Sicherheit bringen und Alarm schlagen können – seien 5 bis 6 Minuten vergangen. Wenn Ivo Rabanser gewollt hätte, wäre genug Zeit geblieben, um Martin Rabanser eine weitere – womöglich tödliche – Verletzung zuzufügen.<BR /><BR /> Doch Ivo Rabanser habe aus freien Stücken von seinem Bruder abgelassen, sich ins Nebenzimmer begeben, das Messer weggelegt und auf die Carabinieri gewartet, argumentierten die Verteidiger Marco Boscarol und Mara Uggè. Ivo Rabanser, der gestern vom Bozner Gefängnis in den Gerichtssaal gebracht worden war, ergriff nicht das Wort: Beim Verhör hatte er aber bereits betont, dass er seinen Bruder nicht töten wollte. <BR /><BR />Dass auch Monika Larschneider verletzt wurde, als sie versuchte, ihren Mann zu schützen, sei keine Absicht gewesen. Und was den Vorwurf der mitgeführten Waffen angehe: Ivo Rabanser habe seit Mai in den Wäldern rund um Wolkenstein wild campiert, das Messer habe er gebraucht, um sich Essen zuzubereiten und zu seinem eigenen Schutz, so die Verteidiger.<h3> Staatsanwalt von Tötungsabsicht überzeugt</h3>Ganz anders sieht die Staatsanwaltschaft die Sachlage. Gerade das Messer und der Pfefferspray würden darauf hindeuten, dass Ivo Rabanser mit Vorbedacht gehandelt habe. Und er habe seine Absicht, Martin Rabanser zu töten, nur deshalb nicht ausführen können, weil dessen Frau sich dazwischen geworfen habe und kurz darauf die Carabinieri eingetroffen seien. Für Mordversuch, Körperverletzung, Hausfriedensbruch und die Waffen forderte die Anklage insgesamt 8 Jahre Haft.<BR /><BR />Die Nebenkläger – Rechtsanwalt Nicola Nettis für Martin Rabanser, Kollege Ernest Cuccarollo für dessen Frau Monika Lardschneider, die gestern im Gerichtssaal anwesend war – sprachen sich auch gegen eine Herabstufung der Straftat aus: Es handle sich eindeutig um einen Mordversuch, auch wenn Ivo Rabanser diesen nicht vollendet habe. Es gebe zu ähnlichen Fällen entsprechende Kassationsentscheide. Sie forderten 150.000 Euro Schadenersatz für Martin Rabanser und 50.000 Euro für seine Frau: Bei beiden habe der nächtliche Angriff tiefe psychische Narben hinterlassen. Vorverhandlungsrichterin Elsa Vesco vertagte das verkürzte Verfahren für die Repliken und das Urteil auf den 21. Dezember. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/mordfall-rabanser-kein-zweifel-an-zurechnungsfaehigkeit" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">STOL hat über den Fall berichtet.</a>