Damit sind wieder die ursprünglichen 2 Kandidaten um das hohe Amt im Rennen. <BR /><BR />Am 21. Juni 2023 wurde der damalige Leitende Bozner Staatsanwalt Giancarlo Bramante nach Triest abberufen. Seit damals hat sein Vize Axel Bisignano das Amt geschäftsführend inne. <BR /><BR />Sowohl Bisignano als auch die stellvertretende Generalanwältin am Oberlandesgericht in Bozen, Donatella Marchesini, bewarben sich um den Posten. Beide Kandidaten hatten die angeforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht. Die 5. Kommission des Obersten Richterrates, deren Aufgabe es ist, eine Empfehlung zu den Kandidaten abzugeben, bevor die Ernennung im Plenum erfolgt, tagte zwar – das Thema Neubesetzung in der Bozner Staatsanwaltschaft wurde aber immer wieder verschoben.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1142706_image" /></div> <BR /><BR />Der Grund war ein Formfehler in der Ausführung der Bewerbungsunterlagen, die damals ein Maximum von 10 Seiten sowie eine bestimmte Schriftgröße und vorgegebene Abstände vorsahen. Da an den Bewerbungen beider Kandidaten etwas beanstandet wurde, fiel die Entscheidung, den Wettbewerb zu annullieren und neu auszuschreiben. <h3>Richterrat mit überraschender Kehrtwende</h3>Für diese Neuauflage hatte dann aber nur mehr der geschäftsführende Amtsinhaber Staatsanwalt Axel Bisignano seine Unterlagen nach Rom entsandt, die stellvertretende Generalanwältin Donatella Marchesini hatte sich nicht mehr beworben. Damit schien Bisignanos Ernennung zum Chef der Bozner Staatsanwaltschaft nur mehr eine Frage von Wochen zu sein. <BR /><BR />Vor wenigen Tagen machte der Oberste Richterrat eine überraschende Kehrtwende. Er annullierte den zweiten Wettbewerb – im Selbstschutz. Ende Februar hatte nämlich der Staatsrat in Rom in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden: Laut diesem Urteil sei es nicht rechtmäßig, eine Bewerbung für unzulässig zu erklären, nur weil die Abfassungskriterien bzw. Formvorgaben nicht eingehalten wurden. Mit der Annullierung des neuen ist jetzt wieder der ursprüngliche Wettbewerb aktuell, und damit auch die beiden ursprünglichen Bewerbungen. <BR /><BR />Offen bleibt vorerst, ob Marchesini, die sich im Rahmen des neuen Wettbewerbs nicht mehr eingebracht hatte, überhaupt noch zur Verfügung steht. Auf Nachfrage der „Dolomiten“ erklärte sie gestern, dazu vorerst keine Stellungnahme abgeben zu wollen. In Rom ist jetzt die 5. Kommission des CSM am Zug, ihre Empfehlung abzugeben. Vorerst ist der „Fall“ Bozen zwar noch nicht in ihrem Sitzungskalender eingetragen. Erwartet wird aber, dass im späten Frühjahr endlich der Name des neuen Leitenden Staatsanwaltes oder der Leitenden Staatsanwältin feststehen wird.