Wie immer bei Unfällen mit Todesfolge wurden die Ermittler auch diesmal von Amts wegen aktiv.Es soll überprüft werden, ob sich die Lawine von selbst gelöst hat oder ob sie womöglich von jemandem ausgelöst worden ist.Im Ermittlungsakt wird vorerst nicht davon ausgegangen, dass es eine Straftat vorliegt. Dies kann sich aber noch ändern.rc