„Dem Beschuldigten wird vorgehalten, das Opfer befummelt zu haben“, heißt es in der Aussendung der Staatsanwaltschaft. Eine solche Tat stelle „in jedem Fall eine Straftat“ dar. Eine Vergewaltigung habe aber nicht stattgefunden.<BR /><BR />Das Opfer sei laut derzeitigem Ermittlungsstand auch nicht hinter einen Busch gezerrt worden, wie berichtet worden war. Auch habe die Gewalt nicht 15 Minuten angedauert. Der Beschuldigte habe zudem nicht versucht zu flüchten.<BR /><BR />Der Fall hatte in Südtirol und Italien für Erschütterung gesorgt. Der Bozner Stadtrat hatte am heutigen Montag eine Pressekonferenz am Tatort abgehalten und den Übergriff gegen die 14-Jährige aufs Schärfste verurteilt.