Die Tierschützer begrüßen in einer Aussendung, dass der zweite Wolf damit „gerettet ist“ und betonen, dass der Umgang mit Großraubtieren nicht auf „feindseligen und strafenden Ansätzen“ fußen dürfe, sondern auf wissenschaftlichen und präventiven Maßnahmen wie Elektrozäunen, akustischen Abschreckungsmitteln und schnellen Entschädigungen für die Bauern. <h3> Ein Wolf entnommen</h3> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/abschussdekret-fuer-wolf-ausgesetzt-tierschuetzer-erhalten-recht-vor-staatsrat" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet</a>, hatte das Verwaltungsgericht Trient grünes Licht für den Abschuss von zwei Schadwölfen auf der Boldera-Alm in den Lessinischen Bergen gegeben. Bereits wenige Tage später – in der Nacht auf den 20. September – konnte einer der Wölfe erlegt werden. Erst in der Folge erwirkten die Tierschützer vor dem Staatsrat im Dringlichkeitsweg die einstweilige Aussetzung des Entnahmedekretes. Da dieses inzwischen nicht mehr gültig ist, erklärte der Staatsrat eine Folgeentscheidung für hinfällig.