Mit diesem Entscheid hat der Staatsrat „ein wichtiges Grundsatzurteil gefällt“, betont Rechtsanwalt Karl Zeller. Er hatte zusammen mit Rechtsanwältin Marika De Carlo für den Oberstleutnant der Carabinieri, Marco D’Addato, Rekurs eingereicht. <BR /><BR />D’Addato war u.a. drei Jahre lang Kompanieführer des Regiments in Leifers, absolvierte mehrere Auslandseinsätze und stand acht Jahre lang den Vinschger Carabinieristationen vor. Inzwischen ist er Kommandant der Militärpolizei bei den Alpini-Truppen. Er ist perfekt zweisprachig und hatte über das Kontingent, das Kandidaten mit dem Zweisprachigkeitsnachweis „C1“ vorbehalten ist, die Offiziersausbildung bei den Carabinieri absolviert. <BR /><BR />Im internen Wettbewerb des Jahres 2023 für 40 Carabinieri-Offiziere, die zum Oberst befördert werden sollten, hatten seine Punkte aber nicht ausgereicht. „Eine Durchführungsbestimmung besagt, dass Sicherheitskräfte, die über das Zweisprachigkeitskontingent eingetreten sind, ohne ihr Einverständnis nicht in eine andere Provinz versetzt werden können. Dafür zahlen diese Offiziere aber einen Preis: Auch bei bester Führung und großer Erfahrung geraten sie in Sachen Karriere ins Hintertreffen im Vergleich zu jenen Kollegen, die in als gefährlich geltenden Gebieten Italiens Dienst tun, diese erhalten dafür mehr Punkte“, weiß Zeller. <BR /><BR /> D’Addato legte gegen das Ergebnis des Beförderungsverfahrens zum höheren Dienstgrad Rekurs ein, da darin keine Quote für zweisprachige Bewerber vorgesehen war. Das Land Südtirol ließ sich in das Verfahren ein und stärkte dem Oberstleutnant den Rücken. Doch das Verwaltungsgericht in Bozen vertrat den Standpunkt, dass die Durchführungsbestimmung aus dem Jahr 1976, die seit 1997 die Pflicht zu Kontingenten für Zweisprachige auch bei internen Wettbewerben vorsieht, für die Sicherheitskräfte nicht gelte. Eine entsprechende Quote sei nur bei Diensteintritt vorzusehen, nicht mehr bei Karrierevorrückungen.<BR /><BR />D’Addato focht das Urteil an – und der Staatsrat (Berichterstatterin Gudrun Agostini) gab ihm Recht. Wie es im Staatsratsurteil heißt, stelle die Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache in Einrichtungen und Ämtern der öffentlichen Verwaltung einen Grundpfeiler der Autonomie dar. Dazu zählten auch die Ordnungskräfte. Zwar seien sie nicht dem Proporz unterworfen, doch eine angemessene Anzahl müsse den Dienst in beiden Amtssprachen gewährleisten. Somit seien bei internen Wettbewerben auch für höhere Funktionsebenen Quoten für zweisprachige Beamte vorzusehen. Davon ausgenommen seien nur Generäle, die Aufgaben wahrnehmen, die über Südtirol hinausgehen und die nicht nur die Sicherheit betreffen. <BR /><BR />Seit gestern ist das Urteil rechtskräftig. D’Addato dürfte also in Kürze zum Oberst befördert werden, da der Staatsrat festgelegt hat, dass mindestens eine Stelle für zweisprachige Bewerber reserviert werden muss. „Dieses wichtige Präzedenzurteil gilt nicht nur für die Carabinieri, sondern auch für die anderen Sicherheitskräfte, wie Finanzpolizei und Staatspolizei“, stellt Karl Zeller klar. Die zuständigen Ministerien müssten in Hinkunft auch bei allen internen Wettbewerben und Beförderungen – mit Ausnahme der Stellen für Generäle – so viele Stellen für Zweisprachige reservieren, wie für die Gewährleistung eines zweisprachigen Dienstes notwendig sind. „Ich bin sehr froh, dass die seinerzeit von Siegfried Brugger und mir durchgesetzte Durchführungsbestimmung gehalten hat und durch die Sensibilität des Staatsrats für den Minderheitenschutz ein Rückschritt in Sachen Zweisprachigkeit verhindert werden konnte“, sagt Zeller.