Nachdem das Verwaltungsgericht in Rom dem Land Recht gegeben hatten und das Unternehmen Rekurs gegen die Entscheidung eingelegt hatte, verdonnerte der Staatsrat nun die SAD zur Zahlung einer saftigen Geldstrafe. <BR /><BR />Alles hatte mit einer Anfrage des Landes an die SAD begonnen. Das Land hätte für die 2018 geplante europäische Ausschreibung der Konzessionen des öffentlichen Nahverkehrs auf der Straße Daten von der SAD benötigt, unter diesen auch die Auflistung der Remisen und Abstellplätze sowie das Verzeichnis des Personals. SAD weigerte sich die Daten herauszurücken. Das Unternehmen hatte stets erklärt, dass das Land über besagte Daten bereits verfüge. <h3> Gericht: SAD hat Vormachtstellung ausgenutzt</h3>Die Richter des Verwaltungsgerichts Latium sahen es aber laut Urteil als erwiesen an, dass die SAD ihre Vormachtstellung zu ihren Gunsten ausgenutzt und den Einstieg von eventuellen Konkurrenten in den öffentlichen Nahverkehr in Südtirol hinausgezögert habe.<BR /><BR />Die Antitrust-Behörde und in der Folge auch das Verwaltungsgericht Latium ließen das Argument der SAD, es handle sich bei den Daten und Informationen um Betriebsgeheimnisse, nicht gelten und gaben dem Land Recht.<h3> 800.000 Euro Strafe bestätigt</h3>Der Staatsrat hat dieses Urteil nun bestätigt – mit dem einzigen Unterschied, dass die Geldstrafe, die die SAD verrichten muss, kleiner ausfällt, als die ursprünglich beantragte. <BR /><BR />Die Antitrust-Behörde hatte SAD zur Zahlung von über einer Million Euro verdonnert – diese Summe sank mit der Entscheidung vom Staatsrat auf etwas mehr als 800.000 Euro. Darüber hinaus muss die SAD dem Land Südtirol bzw. der Wettbewerbsbehörde rund 5000 Euro zahlen.