Während im August die erste Abschussverordnung erfolgreich von einer Sondereinsatztruppe des Landesforstkorps durchgeführt werden konnte, scheiterte die Jagd auf den zweiten, zum Abschuss freigegebenen, Wolf bisher. Nun hat der Staatsrat die geplante Entnahme im Auftrag der Tierschutzorganisationen LAV, EMPA und LNDC bis auf weiteres gestoppt (wir haben berichtet).<h3> 60-Tage-Frist bis Anhörung abgelaufen</h3>Bis zur Anhörung im Staatsrat am 9. Oktober, bei der eine endgültige Entscheidung fallen soll, ist die gesetzlich vorgesehene 60-Tage-Ermächtigung des Landeshauptmanns für den Abschuss ohnehin abgelaufen. Damit dürfte der zweite Wolfsabschuss im Obervinschgau, dem bereits eine wochenlange Suchaktion des Tiers in den Wäldern vorausgegangen war, vorerst vom Tisch sein.<BR /><BR />Für Günther Unterthiner, den Direktor der Abteilung Forstdienst, kommt diese Entscheidung seitens des Staatsrates überraschend: „Es ist schwer nachvollziehbar, wieso es solch unterschiedliche Herangehensweisen in der Bewertung vor Gericht gibt.“<h3> Neue Anträge heuer nicht mehr in Sicht</h3>Ein neuer Antrag um die Entnahme, unter anderem auch in anderen Gebieten wie Gröden oder dem Ahrntal, sei wegen des zeitlichen Aufwands für den Antrag an ISPRA und die Wildbeobachtungsstelle, sowie angesichts der zu Ende gehenden Almsaison wenig sinnvoll.<BR /><BR />Derselben Meinung ist auch der Landesrat für Forstwirtschaft Luis Walcher, der sich auf Nachfrage ebenso überrascht und wenig begeistert über den Beschluss des Staatsrates zeigte.<BR /><BR /> <a href="mailto:redaktion@stol.it" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Haben Sie einen Fehler entdeckt? Geben Sie uns bitte Bescheid.</a>