Die Sondereinheit für Wirtschaftstätigkeiten der Stadtpolizei Bozen kontrollierte in den vergangenen Wochen sechs Friseursalons. Bei drei davon wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, und zwar Verstöße gegen die Bestimmungen, die die Ausübung dieses Handwerksberufes regeln. <BR /><h3> Keinen technischen Verantwortlichen namhaft gemacht – 5.000 Euro Strafe </h3>Die Beamten der Stadtpolizei haben beanstandet, dass die Betriebe keinen technischen Verantwortlichen namhaft gemacht haben. Gegen die betroffenen Betriebe wurde eine Geldbuße von 5.000 Euro verhängt.<BR /><BR />Laut den Vorschriften für das Gesundheits- und Körperpflegegewerbe (z. B. Friseure, Kosmetiker), die in Südtirol gelten, muss für jeden Betrieb eine technisch verantwortliche Person benannt werden. <BR /><BR />Diese Person verfügt über bestimmte fachliche Qualifikationen und ist dafür verantwortlich, dass die Tätigkeiten den gesetzlichen Standards entsprechen, insbesondere in Bezug auf Hygiene, Sicherheit und Berufsausübung. <BR /><BR /><BR /> Darüber hinaus haben die Beamten bei den Kontrollen auch noch einige kleinere Verstöße festgestellt – auch in diesen Fällen wurde ein Bußgeldbescheid ausgestellt. Die Stadtpolizei weist darauf hin, dass diese Kontrollen u. a. zum Schutz der Rechte der Kunden durchgeführt werden.