Der Richter setzte die Strafe nicht zur Bewährung aus. Auch muss der 35-Jährige 700 Euro Geldstrafe berappen und an das Opfer, das sich mit Rechtsanwalt Francesco Coran ins Verfahren eingelassen hat, 5.000 Euro Schadensersatzvorschuss zahlen. <BR /><BR />Für den Mann hatten vergangenen Freitag die Handschellen geklickt. Die Verhaftung erfolgte nach der jüngsten einer Reihe von Handlungen, mit denen er eine 34-Jährige bedrängt haben soll. Die beiden waren im Jahr 2021 ein paar Mal miteinander ausgegangen. In der Folge soll der 35-Jährige die Frau mit Telefonaten und Textnachrichten wiederholt und beharrlich belästigt haben. Sie zeigte ihn wegen Stalking an, der Quästor erteilte dem Mann eine Abmahnung. Im Jahr 2022 leistete er im Zuge einer außergerichtlichen Einigung eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 9.000 Euro, woraufhin die Frau ihre Anzeige zurückzog.<h3> Weitere Anzeige erstattet</h3>Doch einige Monate später soll das Stalking erneut losgegangen sein, die Frau erstattete wieder Anzeige. Der U-Richter belegte den Mann mit einem Annäherungsverbot. Doch auch das schien ihn nicht zur Vernunft zu bringen: Schließlich soll er die Kontaktdaten der Frau sogar auf einer Sex-Dating-Webseite hinterlassen haben, woraufhin die 34-Jährige auch noch von „Interessierten“ belästigt wurde. Der U-Richter verschärfte die Vorbeugemaßnahme und stellte den Mann unter Hausarrest. Heuer im Jänner wurde dieser durch ein Annäherungsverbot ersetzt. <BR /><BR />Das soll den Mann aber nicht davon abgehalten haben, das bis dahin schwerste Geschütz aufzufahren: Er soll die Frau gedrängt haben, die 9.000 Euro zurückzugeben und ihr in einer Textnachricht gedroht haben, ihr Kind „vor ihren Augen umzubringen“. Dabei habe er die Frau der Lügen bezichtigt und gefordert, dass sie alles klarstelle: Wegen ihr habe er nämlich ein Jahr lang schlecht geschlafen, da ihn die Ordnungshüter bei ihren Hausarrest-Kontrollen immer wieder mitten in der Nacht geweckt hätten. <h3> Mutmaßlicher Täter zeigt sich einsichtig</h3>Gestern räumte der 35-Jährige ein, dass er die Nachricht, mit der er sich den Vorwurf des Erpressungsversuchs eingehandelt hatte, wohl besser nicht geschrieben hätte. Eine späte Einsicht, die ihn aber nicht vor einer Haftstrafe bewahrte. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, der Mann kann dagegen Berufung einlegen.