Vor 16 Jahren vom Staat abgeschafft, soll die Hundesteuer in Südtirol nun wieder eingeführt werden. So sieht es eine geplante Gesetzesänderung von Landesrat Walcher vor. Das Autonomiestatut sieht die Möglichkeit vor, lokale Steuern einzuführen, und diese Möglichkeit nutzt man nun im Kampf gegen Hundehäufchen. Damit ist das Hunde-DNA-Register bald definitiv Geschichte. Bekanntlich sollen laut einer Bestimmung aus dem Jahr 2020 von allen rund 30.000 Hunden im Land die DNA registriert werden, um eventuelle Übeltäter überführen zu können. Eines der Grundprobleme: Es gab zu wenig Kapazitäten, um alle Hunde innerhalb der vorgesehenen Frist zu registrieren. Diese musste wiederholt verlängert werden. <h3> Geld wird in Reinigung und Auslaufzonen investiert</h3>„Das war zwar gut gemeint, aber halt nicht gerade ideal getroffen“, sagt Landesrat Luis Walcher. Er will es nun besser machen und wird eine entsprechende Gesetzesänderung vorlegen. Demnach wären für jeden Hund 100 Euro pro Jahr an Steuern an die eigene Gemeinde abzuführen. „Dieses Geld wird dann für die Reinigung von Straßen und Plätzen und für die Errichtung von Hundeauslaufzonen hergenommen“, erklärt Walcher. „Heute werden diese Kosten über die Müllgebühr eingehoben – und da zahlt jeder mit, egal, ob er oder sie einen Hund hat oder nicht.“<BR /><h3> 1,50 Euro an Ortstaxe für jeden Urlauberhund</h3>Und auch an die steigende Anzahl an Urlauberhunden im Land hat man gedacht. „Wie an Ost- und Nordsee bereits Usus, wird auch für die Hunde von Südtirol-Urlaubern eine Ortstaxe fällig“, sagt Walcher. 1,50 Euro pro Übernachtung müssen Herrchen und Frauchen für ihren mit angereisten Vierbeiner zahlen. <BR /><BR />Bleiben wird hingegen die Pflicht, den Kot seines Hundes zu beseitigen. Andernfalls droht eine Verwaltungsstrafe. Und die soll noch einmal angehoben werden – auf 200 bis 600 Euro. <BR /><BR />Noch fehlt die gesetzliche Grundlage, aber Walcher hat eine klare Marschroute. Seiner Partei hat Walcher seinen Plan bereits vorgestellt. Am Freitag soll der Rat der Gemeinden damit befasst werden und sein Gutachten abgeben, im Oktober dann die Landesregierung den entsprechenden Beschluss fassen. „Und bis Jahresende soll die Änderung des Gesetzes über Tierschutz und Tierwohl durch den Landtag“, so Walcher. <BR /><BR />Und was ist mit jenen rund 12.000 Herrchen und Frauchen im Lande, die die DNA ihres Hundes bereits registrieren ließen und dies vielfach aus eigener Tasche bezahlt haben? „Sie alle sind in den ersten zwei Jahren von der Steuer ausgenommen. Und für Arbeitshunde zahlt man gar nicht“, beruhigt Walcher, der diesen Modus als „gerechter für alle“ bezeichnet.