Sternehäuser in ganz Norditalien soll A.F.R. immer wieder mit derselben Masche hinters Licht geführt haben: Um keinen Verdacht zu erregen, habe er sich als wohlhabender Manager ausgegeben und sei teils sogar mit Luxusautos angereist. Bezahlt worden seien die Rechnungen, die neben dem Aufenthalt auch zahlreiche Extras umfasst haben sollen, aber nicht.<h3> Tat als Betrug eingestuft</h3>Am Donnerstag musste sich der 48-Jährige vor Gericht verantworten. Ihm wurde betrügerische Zahlungsunfähigkeit (Art. 641 StGB) im Zusammenhang mit einem Hotelaufenthalt in Südtirol vorgeworfen. Der Richter stufte die Tat jedoch als Betrug ein und verhängte eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 600 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.<BR /><BR />Für die Justiz ist der Mann längst kein Unbekannter. Wie berichtet, wurde A.F.R. hierzulande bereits einmal wegen betrügerischer Zahlungsunfähigkeit in einem Hotel im Eisacktal zu drei Monaten Haft verurteilt. Am Landesgericht Como erhielt er zudem im verkürzten Verfahren sechs Monate Haft wegen Betrugs.<h3> Aufenthaltsverbot in 32 Gemeinden</h3>Zudem hatte der damalige Bozner Quästor Paolo Sartori im Frühjahr 2024 ein Aufenthaltsverbot für 32 Gemeinden in Südtirol gegen den mutmaßlichen Zechpreller verhängt. Allein in Südtirol sind noch über 30 Anzeigen gegen ihn ausständig. Sobald durch die Zusammenlegung aller Urteile eine Gesamtstrafe von vier Jahren überschritten wird, muss A.F.R. die Haft antreten.