Vor acht Jahren hatte das Komitee einer Eigenverwaltung im Fassatal eine Alm mittels Privatverhandlung verpachtet. Das rief den Rechnungshof auf den Plan. Der beanstandete, dass die Alm nicht öffentlich ausgeschrieben worden war. Schließlich wurden die Mitglieder des Komitees der Eigenverwaltung dazu verurteilt, den vermeintlichen Schaden für die öffentliche Kasse – beziffert auf 22.000 Euro – aus eigener Tasche zu bezahlen. Dagegen legten sie Beschwerde ein. <BR /><BR />Die Höchstrichter in Rom haben das Urteil nun annulliert und festgehalten, dass der Rechnungshof für Eigenverwaltungen nicht zuständig ist. Es gibt, so halten die Richter fest, nicht nur öffentliches oder privates Eigentum, sondern eben auch Nutzungsrechte oder -güter, die den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Eigenverwaltung gehören. Die Güter gehören und dienen dem Gemeinwohl, werden aber nach rein privatrechtlichen Regeln verwaltet.<BR /><BR />In Südtirol gibt es rund 200 Eigenverwaltungen Bürgerlicher Nutzungsgüter, oft auch Fraktionen genannt. 117 davon werden von fünfköpfigen Komitees verwaltet, rund 80 Eigenverwaltungen hingegen werden von Gemeindeausschüssen direkt, aber separat zur Gemeinde geführt.<h3> Angerer: „Die Rechtslage war eigentlich immer klar.“</h3> Oswald Angerer aus Laas leitet den erst 2020 gegründeten Landesverband, dem aktuell 81 Eigenverwaltungen angehören. Er zeigt sich über das richtungsweisende Urteil sehr erfreut, „auch wenn die Rechtslage eigentlich immer klar war.“ Königliche Dekrete aus dem Jahr 1927, ein Landesgesetz aus dem fernen Jahr 1980 und vor allem ein Staatsgesetz von 2017 regeln nämlich die sogenannten Gemeinnutzungsgüter – dennoch ist die Situation in Südtirol seit Jahren festgefahren.<BR /><BR />„Laut dem Landesvergabegesetz unterliegen in Südtirol auch Eigenverwaltungen öffentlichen Ausschreibungen, und es ist bis heute nicht gelungen, uns von dieser Auflage zu befreien“, sagt Oswald Angerer. Die Einhaltung der Vorgaben des Vergabegesetzes überfordere seit Jahren die Eigenverwaltungen. Nun hat das italienische Höchstgericht diese Frage eindeutig geklärt, „aber wir hängen hier vom Willen der Politik ab“, meint der Verbandspräsident.<BR /><BR />In der Nachbarprovinz Trient haben die Eigenverwaltungen bereits 1987 den Landesverband ASUC (Amministrazioni Separate di Uso Civico Trentine) gegründet, der heute von der Landesregierung in Trient respektiert und sogar gefördert wird.<BR /><BR />Die Verbandsgründung in Südtirol erfolgte hingegen vor weniger als sechs Jahren. Ausschlaggebend dafür waren Versuche der Landesregierung und der Gemeinden, neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen. In erster Linie ging es um Baugründe. Wollten Land oder Gemeinden auf Grundstücken der Eigenverwaltungen geförderte Wohnungen oder andere gemeinnützige öffentliche Einrichtungen errichten, hätten die Eigenverwaltungen ihre Liegenschaften unentgeltlich abtreten sollen. Der Versuch scheiterte. <h3> Gespräche mit dem Land für eine neue Regelung</h3> Derzeit würden Gespräche für ein neues Landesgesetz laufen, sagt Präsident Angerer, ohne weitere Details zu nennen. Landesrat Luis Walcher (SVP) bestätigte das auf Anfrage: „Die Eigenverwaltungen zählen zu meinem Aufgabenbereich, aber was die mögliche Neuregelung betrifft, laufen die Fäden vor allem beim Landeshauptmann zusammen.“ <BR /><BR />Nun müsse das soeben erfolgte Urteil des Kassationsgerichtshofes genauestens geprüft werden, meint Walcher, denn dieses könne Überlegungen rechtlicher Natur hinfällig machen.<BR /><BR />Gespannt sein darf man auch auf die praktischen Folgen des Urteils. Klar ist, dass der Rechnungshof keine Zuständigkeiten über Eigenverwaltungen hat.