<a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/riesige-felsbrocken-donnern-zu-tal-4-personen-retten-sich-in-letzter-sekunde" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Der nächtliche Steinschlag auf die Staatsstraße in Latsch sorgte vor für Aufsehen – im Vinschgau wie im ganzen Land.</a> Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Ein Pkw-Lenker konnte im letzten Moment dem auf der Straße liegenden, riesigen Felsen ausweichen und kam von der Fahrbahn ab. <BR /><BR />Dieses Naturereignis hat vor Augen geführt, was passieren kann. Nicht auszudenken, wenn ein solcher Steinschlag bei regem Verkehr geschehen wäre. Was ein solches Szenario in rechtlicher Hinsicht bedeuten würde, darüber herrscht oft Unsicherheit. <BR /><BR />s+ hat deshalb mit dem Südtiroler Rechtsanwalt Janis Noel Tappeiner von der Kanzlei Baur & Tappeiner gesprochen und ihn gebeten, fünf zentrale Fragen zu beantworten. <BR /><BR /><b>Das schlimmste aller Szenarien: Ein Steinschlag trifft den Pkw, es gibt Verletzte oder gar Tote. Wer haftet in diesem Fall?</b><BR />Janis Noel Tappeiner: Um zu verstehen, bei wem im Falle eines Schadens aufgrund eines Steinschlages die Haftung liegt, muss in erster Linie von Fall zu Fall überprüft werden, in wessen Eigentum die Straße steht bzw. welche Behörde für die Instandhaltung der öffentlichen Straße verantwortlich ist. Dazu zählen auch die Hänge. <BR /><BR /><b>Haftet der Eigentümer oder die Behörde, die für die Instandhaltung der öffentlichen Straße verantwortlich ist, dann automatisch für Schäden an Personen?</b><BR />Tappeiner: Die Haftung für sogenannte „Schäden durch eine Sache, die zur Verwahrung übernommen wurde“ ist grundsätzlich verschuldensunabhängig und kann nur im Falle eines zufälligen Ereignisses ausgeschlossen werden. Dieser Zufall muss allerdings vom Verwahrer (z.B. dem Eigentümer der Straße) bewiesen werden. <BR /><BR /><embed id="dtext86-59864138_quote" /><BR /><BR /><b>Ich krache gegen einen auf der Straße liegenden Felsen, der zuvor abgegangen ist, ich habe einen Blechschaden, auch Mitfahrer sind verletzt. Wer hat die Verantwortung?</b><BR />Tappeiner: Für die Schäden am eigenen Auto gilt dasselbe Prinzip wie zuvor erwähnt. Sind Beifahrer verletzt, wird die Frage nach der Haftung noch einmal komplexer. Dieser kann nämlich auch noch den Fahrer des Fahrzeuges bzw. dessen Versicherung zur Verantwortung ziehen, um einen Schadenersatz für die von ihm erlittenen Schäden geltend zu machen. <BR /><BR /><b>Mein Auto wird durch herabfallende Steinbrocken beschädigt. Wer zahlt?</b><BR />Tappeiner: Ist der Pkw-Halter gegen Steinschlag versichert, dann übernimmt dies die Versicherung. Wenn nicht, muss auch hier von Fall zu Fall geprüft werden, ob eine eventuelle Haftung des Eigentümers oder Halters der Straße besteht. Dies auch, wenn sich zum Beispiel das Gelände, von dem sich die Steine gelöst haben, im Eigentum eines Dritten und nicht des Straßeneigentümers oder -halters befindet. In ähnlichen Fällen in Südtirol, wo Steinschläge Fahrzeuge auf einer Landesstraße beschädigten, schlossen Friedensgericht und Landesgericht zuletzt die Haftung meist aus, da die Provinz den Zufall nachweisen konnte. <BR /><BR /><b>Ein vor mir fahrendes Fahrzeug wirbelt einen kleineren Stein auf, dieser kracht gegen mein Auto und sorgt für große Schäden. Was ist zu tun?</b><BR />Tappeiner: Hier gestaltet sich die Frage nach der Haftung ebenfalls schwierig. In erster Linie schafft man es während der Fahrt meist nicht einmal, den Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeuges ausfindig zu machen und somit von ihm bzw. seiner Versicherung den Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen. Doch auch wenn man es schafft, sich das Kennzeichen des vorausfahrenden Fahrzeuges, das den Stein aufgewirbelt hat, zu notieren und den Fahrer ausfindig zu machen, gestaltet sich der Weg zum tatsächlichen Erhalt eines Schadensersatzes meist schwierig. Auch hier könnte es hilfreich sein, eine Versicherung gegen Glasbruch- oder sonstige Schäden am eigenen Fahrzeug abzuschließen.<BR />