Die Carabinieri der Kompanie Sterzing haben laut Zuschrift mit Unterstützung der untergeordneten Stationskommandos und in Zusammenarbeit mit dem Institut für den sozialen Wohnbau WOBI Empfänger von Sozialwohnungen in den Wipptaler Gemeinden daraufhin überprüft, ob die Voraussetzungen für die Zuweisung und den Erhalt der Wohnvorteile gegeben waren.<BR /><BR />Derzeit leben in Südtirol rund 30.000 Personen in WOBI-Wohnungen. Die Wohnungen werden zu einem Sozialmietpreis für einkommensschwache Familien oder zu einem nachhaltigen Mietpreis für Familien mit mittlerem Einkommen vergeben. Dieser liegt zwischen 60 Prozent und 100 Prozent des Landesmietzinses, der sich auf 8,5 Euro pro Quadratmeter der Wohnungs-Konventionalfläche bezieht. <h3> Ermittlungen wurden autonom von den Ordnungskräften eingeleitet</h3>Die Ermittlungen begannen vor sechs Monaten mit der Anforderung der WOBI-Liste aller Wohnungszuteilungen im Wipptal, insgesamt 359 Haushalte. Die Überprüfung erfolgte in zwei Phasen: zunächst ein Screening anhand der Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden, um Unstimmigkeiten bei Angaben zu Einkommen und Vermögen zu erkennen, gefolgt von Prüfungen einzelner Haushalte durch Einsicht in die Anträge, Unterlagen und die Einkommensfragebögen der Zuweisungsempfänger.<BR /><BR /> Bei der Dokumentenanalyse stellten die Carabinieri fest, dass 13 Empfänger – zehn davon in Sterzing, jeweils einer in Freienfeld, Brenner und Ratschings – falsche Angaben zu ihrem Einkommen gemacht hatten. Dadurch wurden ihnen nicht zustehende Mietvergünstigungen gewährt. Die festgestellten Einkommensabweichungen belaufen sich auf insgesamt 120.000 Euro.<BR /><BR />Einige der Betroffenen sollen sogar Wohnungen besitzen, die sie nicht deklariert hatten. Alle 13 Personen wurden angezeigt.<BR /><BR />Die Falschangaben hatten in einigen Fällen Auswirkungen auf die Berechnung der Miete: Das WOBI ermittelt die Miete und den staatlichen Zuschuss auf Basis der angegebenen Einkommen. Der entstandene Schaden beträgt rund 10.000 Euro. Besonders zwei Haushalte in Sterzing verursachten einen wirtschaftlichen Schaden von rund 6.700 Euro. Gegen diese Empfänger wurde zusätzlich Anzeige wegen unrechtmäßiger Inanspruchnahme von Staatsleistungen erstattet.<h3> WOBI-Wohnung wird wieder entzogen</h3>WOBI-Direktor Wilhelm Palfrader erklärte auf Anfrage, dass eine solche großmaschige Kontrolle durch die Carabinieri erstmalig durchgeführt worden sei. Das Institut selbst sei per Gesetz zu stichprobenartigen Kontrollen (sechs Prozent der Leistungsempfänger) verpflichtet. <BR /><BR />Dabei würden bei zehn Prozent Falschangaben festgestellt, „teilweise Kleinigkeiten, etwa wenn das Einkommen aus einer Gelegenheitsarbeit vergessen wurde, anzugeben“. Die 20 im Wipptal bereits vom WOBI kontrollierten Empfänger wurden nicht mehr überprüft. <BR /><BR />Palfrader wartet noch auf die abschließende Ermittlungsakte. Sicher ist, dass für jene, die Wohnungseigentum verschwiegen haben, ein Verfahren zum Widerruf der Wohnungszuteilung eingeleitet wird. Sie werden die WOBI-Wohnung verlassen müssen, die anderen die widerrechtlich erhaltenen Vergünstigungen zurückzahlen.