Donnerstag, 21. März 2013

Steuererklärung: Abschreibungen für Eltern und Studierende möglich

„Bis zu einem Einkommen von 2.840,51 Euro gilt ein Studierender als zu Lasten lebend“, betont die Südtiroler Hochschülerschaft (sh.asus), „Eltern können also Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen.“









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