Donnerstag, 22. März 2012

Steuern für den guten Zweck

Die gemeinnützigen Organisationen Caritas, Weißes Kreuz und KVW weisen darauf hin, dass auch ohne Steuererklärung die 5 und 8 Promille zweckbestimmt werden können. Auch CUD-Empfänger können einfach und kostenlos mit einem Teil ihrer Steuern Gutes tun.









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